Aus unserer Beratungspraxis erhalten wir immer wieder die Information, dass Versandkosten ja ein wesentlicher Teil des Gesamtpreises seien und somit auch wettbewerbsentscheidend sind. Bei kleinpreisigen Artikeln, die nur wenige Euro kosten, macht es keinen Sinn, einen gegebenenfalls versicherten Versand anzubieten, dessen Kosten den Artikelpreis übersteigt. Es kann ja im Rahmen einer Kalkulation durchaus sinnvoll sein, unversichert zu versenden, d. h. als Brief- oder Warensendung und entsprechende Verluste in Kauf zu nehmen, um in diesem Fall Verbraucher einfach noch einmal zu beliefern. Für die Frage der Konkurrenzfähigkeit, gerade bei preislich umkämpften Märkten wie bei eBay, kann dies ein ganz erheblicher Faktor sein. (Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock, www.internetrecht-rostock.de/mf)
23.11.2006
Von Anfang an dabei: Rechtsanwalt Johannes Richard ist Partner der Kanzlei Richard & Kempcke und betreibt die Internetseite www.internetrecht-rostock.de. Dort geht es ausschließlich um das Thema Internetrecht, vor allem um den Internethandel, der aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken ist. Das gilt sowohl für die Anbieter als auch für die Kunden, die Angebote von Ebay, Internetshops oder Amazon nutzen. Seit Jahren ist das Thema Internethandel auch eng mit dem Thema Abmahnungen verknüpft. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht sind häufige Abmahnthemen. Rechtsanwalt Johannes Richard ist daher Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und auf Wettbewerbsrecht im Internet spezialisiert.