Was Sie vom Mietrecht wissen müssen

Tipps für Mieter und Vermieter



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Vermieterbescheinigung kommt wieder

Ab dem kommenden Jahr muss sie bei einer An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt wieder zwingend vorgelegt werden: die sogenannte Vermieterbescheinigung. 2002 war die Regelung abgeschafft worden. Seitdem konnte man sich unter einer Adresse anmelden, ohne gegenüber der Behörde nachweisen zu müssen, dass man tatsächlich dort lebte. Das führte allerdings immer wieder zum Missbrauch von Adressen, die - etwa von Kriminellen - nur zum Schein angegeben wurde. Ein Gesetz, das im vergangenen Jahr verabschiedet wurde, hat die Bescheinigung nun wieder eingeführt.

In ihr muss der Vermieter dem Mieter den Ein- oder Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Bestätigung muss Name und Anschrift des Vermieters, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten. Vermieter, die einen Ein- oder Auszug nicht oder nicht richtig bestätigen, riskieren ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro. Laut Gesetz ist es außerdem ausdrücklich verboten, jemandem eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch ihn nicht stattfindet bzw. nicht beabsichtigt ist.

Wer gegen diese Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen! In Kraft tritt die neue Regelung allerdings erst am 1. Mai 2015. Vermieter haben noch also noch ein wenig Zeit, sich mit den Anforderungen an die Bescheinigung vertraut zu machen.

Quelle: www.arag.de

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