Anpassungen in der Steuerbilanz
Bekommt ein Betriebsprüfer IFRS-Unterlagen zu Gesicht, die eine längere Nutzungsdauer aufzeigen, wird er möglicherweise Anpassungen in der Steuerbilanz fordern. Unter Umständen wird der gewinnmindernde Abschreibungsaufwand dann über mehrere Jahre rückwirkend reduziert, was erhebliche Steuernachzahlungen zur Folge hat. Deshalb sollten Unternehmen bei einer Betriebsprüfung keine internationalen Jahresabschlüsse zugänglich machen, solange sie nicht prüfungsrelevant sind.
Wie können sich Unternehmen vor unerwünschten Einblicken bei einer elektronischen Steuerprüfung schützen? Firmen sollten klare Regeln für die digitale Dokumentenablage definieren und konsequent einhalten. Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen besteht hier noch ein großer Nachholbedarf. Von Vorteil ist eine gemeinsame Abstimmung zwischen Geschäftsleitung, IT-Abteilung und den steuerlichen Beratern. Datenschnittstellen erfordern ein besonderes Augenmerk. Nicht prüfungsrelevante Dokumente wie Personalunterlagen oder Auftragsbücher sollten durch spezielle Zugriffsrechte geschützt werden. Wer sich gut vorbereitet, kann auch die elektronische Steuerprüfung positiv beeinflussen.
Axel Uhrmacher ist Vizepräsident des Bundesverbands der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC), www.bvbc.de