Steuerbonus für Sonderschichten nutzen

Tipps für die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

28.04.2011

4. Fristgerechte Verrechnung:

Die gezahlten Pauschalzuschläge müssen spätestens bei Abschluss des Lohnkontos mit den tatsächlich geleisteten Stunden verrechnet werden, also mit am Ende eines Kalenderjahrs bzw. bei Austritt des Mitarbeiters. Wird die Frist versäumt, fällt nicht nur für die Differenzbeträge, sondern für die gesamte Pauschale Einkommensteuer an.

Weitere Informationen:

DHPG Dr. Harzem & Partner KG Bonn, www.dhpg.de

Kontakt über conovo media GmbH, Tel.: 0221 3568600, E-Mail: info@conovo.de, Internet: www.conovo.de

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