Rechtmäßig oder nicht?

Taschenkontrollen bei Media-Saturn

09.07.2014
Von Christian Töpfer
In Österreich ist eine öffentliche Debatte zwischen Media-Saturn und einer Gewerkschaft entbrannt. Es geht um die Rechtmäßigkeit von Taschenkontrollen bei Media-Markt- und Saturn-Promotoren in Wien.

Laut der österreichischen Gewerkschaft GPA-djp wurden in den vergangenen Wochen an mehreren Standorten von Media Markt und Saturn in Wien Mitarbeiter Taschenkontrollen und Leibesvisitationen unterzogen. Es handelt sich aber nicht um direkt bei den Elektronikmärkten angestellte Mitarbeiter, sondern um betriebsfremde Promotoren – meistens freie Dienstnehmer von Eventagenturen, die für andere Firmen Produktwerbung in den Geschäften machen. Zwischen ihnen und Media Markt und Saturn bestehen keine Arbeitsverträge.

Wann sind Taschenkontrollen rechtmäßig und wann nicht? Media-Saturn Austria und die Gewerkschaft GPA-djp sind unterschiedlicher Meinung bei der Kontrolle sogenannter Promotoren.
Wann sind Taschenkontrollen rechtmäßig und wann nicht? Media-Saturn Austria und die Gewerkschaft GPA-djp sind unterschiedlicher Meinung bei der Kontrolle sogenannter Promotoren.

Solche Kontrollen sind vom Gesetzt her nicht verboten. In den Arbeitsverträgen zwischen Media Markt und seinen Angestellten steht sogar, dass beim Verlassen des Hauses die Taschen geöffnet vorzuzeigen sind, um Missverständnisse vorzubeugen.

Die Gewerkschaft kritisiert, dass die Kontrollen bei den Promotoren durchgeführt werden, mit denen ja faktisch kein Vertrag besteht. Und außerdem sei dieses Modell lediglich eine illegale Umgehung eines Angestelltenverhältnisses. Es könne nicht sein, so die Gewerkschaft, dass jemand von morgens bis abends arbeite und nicht angestellt ist. Nach Angaben von GFA-djp gibt es in Österreich zwischen 2.500 und 5.000 Promotoren in großen Einkaufszentren. Die 32 Media-Markt- und 15 Saturn-Läden in Österreich beschäftigen etwa 3.000 fest angestellte Mitarbeiter.

"Im Sinne der Mitarbeiter"

Das Management des Elektrohändlers hat erwidert, dass die Taschenkontrollen gesetzeskonform seien. Diese würden nur mit dem Einverständnis der jeweiligen Person durchgeführt werden. In einer Stellungnahme heißt es: "Sicherheitsmaßnahmen wie auch einzelne Kontrollen werden punktuell umgesetzt und sind insgesamt auch im Sinne der Mitarbeiter, um mögliche Unregelmäßigkeiten auszuschließen. Diese Maßnahmen können Taschenkontrollen einschließen, die als solche gesetzeskonform sind. Wichtig ist uns zu betonen, dass Taschenkontrollen per Dienstanweisung stets nur mit dem Einverständnis der jeweiligen Person umgesetzt werden."

Das ist jedoch nicht der erste Streit zwischen Media-Saturn und der Gewerkschaft. Kurz vorher ging es um die Arbeitszeiten der Mitarbeiter. Die Gewerkschaft prangerte an, dass die Mitarbeiter weder die Vor- noch die Nacharbeitszeiten außerhalb der Öffnungszeiten bezahlt bekämen. Das sei aber Vorschrift. Außerdem heißt es, dass die Beschäftigten die Fort- und Weiterbildungen unentgeltlich in ihrer Freizeit absolvieren müssten.

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