Verdoppelter Höchstbetrag für Handwerkerleistungen ab 2009
Ende 2008 wurde der Höchstbetrag für die Steuerbegünstigung von Handwerkerleistungen durch das Konjunkturpaket I verdoppelt. Allerdings hat das prompt zu Streit über die Frage geführt, ab wann der verdoppelte Höchstbetrag gilt. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass der höhere Betrag wie von der Finanzverwaltung und anderen angenommen ab 2009 und nicht schon ab 2008 gilt. Begünstigt sind demnach Aufwendungen, die im Veranlagungszeitraum 2009 geleistet und deren zugrunde liegende Leistungen nach dem 31. Dezember 2008 erbracht worden sind.
Basiszins für die Bewertung des Betriebsvermögens
Wie jedes Jahr hat das Bundesfinanzministerium den Basiszins bekannt gegeben, der für die Bewertung von Betriebsvermögen und Gesellschaftsanteilen nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren zur Anwendung kommt. Der Basiszins beträgt in diesem Jahr 2,04 Prozent. Damit sinkt der Zinssatz noch einmal um 0,4 Prozent, nachdem er bereits im letzten Jahr um fast ein Prozent niedriger ausfiel. Die Niedrigzinsphase macht sich also auch hier deutlich bemerkbar.
Steuerermäßigung auch bei nachträglichem Einbau eines Ofens
Während das Gesetz die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen vorsieht, sind Neubaumaßnahmen nicht begünstigt. Das führt immer wieder zu Streit mit dem Finanzamt, wenn die Abgrenzung zwischen Modernisierung und Neuschaffung schwer fällt. Das Finanzgericht Sachsen hat jetzt die Steuervergünstigung für den nachträglichen Einbau eines Kachelofens sowie eines Edelstahlschornsteins in ein gasbeheiztes Einfamilienhaus abgesegnet. Nach Ansicht des Gerichts hängt die Steuerermäßigung nicht davon ab, ob die handwerkliche Maßnahme der Erhaltung eines vorhandenen Gegenstands dient, oder einen neuen Gegenstand herstellt, indem sie etwas Neues schafft. Der Begriff der "Modernisierung” verlangt auch nicht, dass nach Abschluss einer Modernisierung eine fortschrittlichere handwerkliche Gestaltung als zuvor vorliegen müsste. (oe)
Quelle: www.shc.de