Steuer- und Liquiditätsgeschenke 2007 für mittelständische Unternehmen

07.02.2007
Von Fiala Bosl

Wird das Kapital z.B. von insgesamt 300.000 Euro (5 x 60.000 Euro jährlich) mit einem Zinssatz von durchschnittlich 6,0 Prozent p.a. angelegt, dann ergibt sich nach 12 Jahren ein Auszahlungskapital von ca. 470.000 Euro oder eine lebenslange Altersrente in Höhe von jährlich 35.000 Euro.

Damit hat der Unternehmer mit einer Immobilie, die sonst häufig nur hohe Kosten verursacht und Wertpapieren, die in eine gemeinnützige Stiftung eingebracht werden, für sich und seine Familie eine zweite Säule der Altersversorgung aufgebaut. Wohlgemerkt - ohne eigenen Aufwand!

Für diese zusätzliche Altersvorsorge müsste ein selbständiger Unternehmer aus eigenen Mitteln ca. 45 Jahre lang Höchstbeiträge in die gesetzliche Rente (Bundversicherungsanstalt oder Landesversicherungsanstalt) einzahlen um eine gleichwertige Rente zu erhalten.

Zudem ist die Rente aus der Stiftungsförderung voll vererbbar oder der Unternehmer wählt die Kapitalabfindung in Höhe von ca. 470.000 Euro, was ja bekanntlich bei der gesetzlichen Rente nicht geht.

Selbstverständlich können mit dem Betrag in Höhe von 470.000 Euro auch die Hypotheken von Immobilien vorzeitig getilgt werden. Ein unschätzbarer Vorteil, da Immobilien meistens zur Sicherung von Dispo- oder Privatkrediten an die Banken abgetreten sind und der Unternehmer eigentlich über seine Immobilie dann nicht mehr frei verfügen kann.

Ein weiterer Vorteil der Einbringung einer Immobilie in die gemeinnützige Treuhandstiftung ergibt sich im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die ja bekanntlich ab 2007 für die Erben wesentlich verteuert wird, da dann Immobilien mit ca. 100 Prozent des Verkehrswertes am Ort des Objektes vererbt werden.

Wird z.B. eine Immobilie im Wert von ca. 600.000 Euro an den Ehegatten vererbt, dann sind nach Abzug des Steuerfreibetrages in Höhe von 307.000 Euro noch ca. 293.000 Euro erbschaftssteuerpflichtig. Bei einem Steuersatz von 15 Prozent in Steuerklasse 1 für Ehegatten errechnet sich dabei eine Erbschaftsteuer von ca. 43.950 Euro, die im Todesfall sofort fällig und an das Finanzamt abzuführen ist.

Wird diese Immobilie in eine Treuhandstiftung eingebracht, dann entfällt die Erbschaftsteuer für die Familie und sie erhält für die Einrichtung einer eigenen Treuhandstiftung bei einem entsprechenden Steuersatz sogar noch 240.000 Euro Steuerrückerstattung. Insgesamt ergibt sich somit ein Steuervorteil von 283.950 Euro, der wiederum dem Unternehmer und der gesamten Familie zugute kommt.

Die in die Stiftung eingebrachte Immobilie ist formaljuristisch Eigentum der Stiftung, jedoch kann der Unternehmer als Kuratoriumsvorsitzender aufgrund von Stiftungsstatuten und weiteren speziellen vertraglichen Regelungen weiterhin über die Liegenschaft verfügen und Sie selbst betreuen.

Speziell für mittelständische Unternehmen die eine Kapitalgesellschaft als Gesellschaftsform im Rahmen einer GmbH betreiben gibt es einen zusätzlichen interessanten Baustein der Altersvorsorge durch die Stiftungsförderung.

Die im Privatbereich aus der Steuerrückerstattung aufgebauten Kapitalbeträge in Höhe von ca. 470.000 Euro können auch für die Finanzierung einer Pensionszusage für den GmbH Geschäftsführer eingesetzt werden. Warum ist dies so wichtig?

Der Gesetzgeber hat die Finanzierbarkeit von Pensionszusagen mit neuesten Urteilen und BMF Schreiben in den Focus gerückt. Dabei wurde insbesondere die Definition der Finanzierbarkeit durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BMF-Schreiben vom 6.9.2005 - IV B 7 - S.2742 - 69/05) exakt geregelt.

Dabei verlangt der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung durchgängig, dass Pensionszusagen an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer von der GmbH finanzierbar sein müssen, damit sie steuerlich anerkannt werden können. Nicht finanzierbar sind sie, wenn die GmbH insolvent werden würde, wenn sie die Zusage erfüllen müsste. Ob die Zusage finanzierbar ist, muss zweimal geprüft werden. Einmal im Zeitpunkt der Zusageerteilung und zweitens im Laufe der Zeit, wenn sich die wirtschaftliche Lage der GmbH verschlechtert.

Dieses BMF Schreiben gleicht einer tickenden Zeitbombe, da fast alle Pensionszusagen durch den Crash an den Börsen in den Jahren 2000 bis 2003 unterfinanziert sind. Zugleich wurden neue DAV und Heubeck-Sterbetafeln 2005 G geschaffen, die eine noch größere Lücke der Finanzierbarkeit der Pensionszusage bedingen.

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