25.000 Euro

Stammkapital erhalten ist Geschäftsführerpflicht

22.02.2008

Bei einer Ein-Mann-GmbH werden im Alltag die Schwierigkeiten nur dann sichtbar, wenn der Insolvenzfall vorliegt. Dann kann der Insolvenzverwalter das Stammkapital im Klagewege zur Insolvenzmasse zurückfordern. Anhand der Geschäftsunterlagen lässt sich in der Regel leicht feststellen, wann das Vermögen einer GmbH unter das Stammkapital abgesunken ist. Wenn die Buchführung nicht sauber zwischen dem Privat- und Geschäftsvermögen trennt, kann der Gesellschafter gegenüber den Gläubigern sogar mit seinem ganzen Privatvermögen persönlich haften.

Auch das in der Praxis häufig anzutreffende Phänomen, dass das Stammkapital aufgrund von Gehaltszahlungen reduziert wird, ist risikobehaftet. Hier kann in der Praxis nur das übliche Gehalt vergleichbarer Arbeitnehmer angesetzt werden. "Phantasiegehälter" stellen eine unzulässige Rückgewähr der Stammeinlagen dar und führen in der Regel zu entsprechenden Nach- oder Rückforderungen, beispielsweise im Insolvenzfall durch den Insolvenzverwalter.

Der Autor: Thomas Feil, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht. Kontakt und weitere Informationen: Feil Rechtsanwälte, Georgsplatz 9, 30159 Hannover. Tel: 0511/473906-01, Fax: 0511/473906-09, e-Mail: feil@recht-freundlich.de, Internet: www.recht-freundlich.de (mf)

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