In Deutschland stellt sich eher das umgekehrte Problem. So gab es bereits eine Reihe von Gerichtsurteilen, bei denen der Anschluss-Inhaber für illegale Downloads über seinen Webzugang verantwortlich gemacht wurde. "Die Rechtslage ist in diesem Bereich noch nicht klar geregelt. Die vorliegenden Urteile zeigen in diese Richtung, jedoch können andere Gerichte auch anders entscheiden", so Christian Spahr, Sprecher des Bitkom, "Wir empfehlen grundsätzlich jedem WLAN-Betreiber, seinen Zugang abzusichern. Einfach schon aus dem Grund, dass damit die Daten am eigenen Rechner geschützt sind", so Spahr weiter.
Derartige Appelle fruchten jedoch offensichtlich kaum, denn wie das IT-Consultingunternehmen Visukom im September 2007 herausgefunden hat, ist etwa die Hälfte der installierten WLAN-Netzwerke ungesichert und damit anfällig für Hacker beziehungsweise das kostenlose Mitsurfen durch den Nachbarn. "Die Nachricht ist klar. Nur eine Verschlüsselung des Zugangs schützt den Betreiber vor unbefugter Nutzung. Man würde ja auch nicht aus dem Haus gehen und die Türen weit offen stehen lassen", so auch Cluleys Rat. (pte/rw)