Abmahnungen und Unterlassungserklärungen
Internet-Anwender, die die Rechte anderer verletzen, müssen mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen durch die Anwälte der Rechteinhaber rechnen. Die Forderungen können schnell in den fünfstelligen Bereich gehen. Tipp: Auf jeden Fall reagieren, sonst kann der Abmahner bei Gericht per Einstweiliger Verfügung vorläufigen Rechtsschutz beantragen, was die Kosten in die Höhe treiben kann. Wenn möglich, sollte auch ein eigener Anwalt eingeschaltet werden, der Erfahrungen im Internetrecht hat. Befindet sich der Abmahner im Recht, ist nach anwaltlichem Rat die Erklärung zu unterschreiben und zu zahlen.
Wichtig ist bei der Wegnahme urheberrechtlicher Inhalte, dass der Website-Administrator dafür sorgt, dass auch über Google die "alten, rechtswidrigen" Inhalte nicht mehr gefunden werden. Um die Inhalte vollkommen auch aus den Archiven der Suchmaschinen zu entfernen, sollte ein Fachmann zu Rate gezogen werden. (bw)