Die Gründung eines Unternehmens ist ein besonderes Ereignis. Dem voraus geht eine lange intensive Phase der Analyse des Marktes, man beschäftigt sich mit den Wettbewerbs- und Branchenbedingungen, konkretisiert die Geschäftsidee, checkt den rechtlichen Rahmen und beginnt mit der Formulierung und Ausarbeitung der Vision. Das sind die schöpferischen Schritte.
Hinzukommen aber auch ganz banale Punkte, wie die Lage, Ausgestaltung und Kosten der Geschäftsräume, Arbeitsausstattung oder Büromaterial. Meist viel zu spät wird dann auch an die Versicherung gedacht, obwohl gerade die Absicherung über das Weh und Wohl einer jungen Unternehmung entscheiden kann - von der nahen Zukunft ganz zu schweigen. Oder anders ausgedrückt: Die Versicherung ist ein ganz wichtiger Bestandteil, um den existentiellen, aber auch finanziellen Erfolg eines Betriebes sicher zu stellen - heute, morgen und in Zukunft.
An die eigene Person denken - Menschen absichern
Es empfiehlt sich also von Anfang an für seinen Unternehmenszweck die richtigen Versicherungen zu identifizieren und auszuwählen. Dabei kann man im ersten Schritt zwischen zwei Bereichen unterscheiden. Zum einen, diejenigen Versicherungen, welche die Personen innerhalb der Gesellschaft betreffen und zum anderen, die Versicherungen, welche sich auf Sachwerte und oder auch Tätigkeiten oder Dienstleistungen des Unternehmens beziehen.
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Fangen wir einmal mit dem an, was viele Unternehmer zum Start schlichtweg vernachlässigen: Die Sicherheit der eigenen Person. Gerade bei jungen Unternehmen hängt der Erfolg sehr stark an den einzelnen Mitarbeitern und an den Gründern. Für die Selbständigen bedeutet das oft eine Zwitterposition. Zum einen sind sie Privatpersonen und müssen Leib und Leben sowie die finanzielle Unabhängigkeit absichern, zum anderen sind sie wesentliche Säulen des Unternehmens und ein Ausfall bedroht nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die weitere Existenz des Unternehmens. Daher empfiehlt es sich von Beginn an, diese Aspekte zu berücksichtigen.
Es geht also hier in erster Linie um die Arbeitskraftabsicherung der Schlüsselpersonen und das gilt sowohl für Einzelunternehmer wie auch für Firmen mit mehreren Mitarbeitern.
Basis bildet hier die Krankenversicherung. Ob diese auf das jeweilige Berufsbild passt und ob dies noch im Rahmen der GKV, also der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen kann oder in der PKV, also privat erfolgen muss, ist vorab zu prüfen. Grundlegend gilt aber, dass für ihren Versicherungsschutz Selbständige und Freiberufler vollständig selbst aufkommen müssen. Sie sind für sich selbst verantwortlich und somit im Prinzip von der Versicherungspflicht befreit. Dadurch steht es ihnen jederzeit offen, einer privaten Krankenversicherung beizutreten und deren Leistungen in Anspruch zu nehmen. Es gibt allerdings bestimmte Berufsgruppen, wie unter anderem Handwerksmeister, Gärtner, Künstler, Publizisten und Landwirte, die von dieser Regelung ausgenommen sind. Es gibt Beschäftigte dieser Branchen, die nicht zwingend von der Versicherungspflicht befreit sind.
Die Krankenversicherung sichert also das Individuum im Krankheitsfall ab, die Kosten der Behandlung oder Genesung werden übernommen. Allerdings übernimmt die Krankenversicherung nicht den Ertragsausfall. Daher bietet sich gerade hier für Einzelunternehmer, bei denen alles an einer Person hängt, zusätzlich der Abschluss bzw. der Zusatzbaustein der Krankentagegeld-Versicherung mit an. Sie leistet für jeden Tag der Krankheit einen festgelegten Betrag, der zum Beispiel weiterhin die laufenden Kosten des Unternehmers abdecken kann.
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Für die Zeit nach der Selbständigkeit sollte die eigene Altersvorsoge ebenso wenig vergessen werden. Auch hier ist die Antwort nicht pauschal, denn es gibt Selbständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung mitversichert sind, und es gibt einen großen Anteil, der das nicht ist!
Physische Werte absichern - "Das Unternehmen" ist vielfältig
Kommen wir nun aber zum eigentlichen Schwerpunkt ,der Versicherung für das eigene Unternehmen: Starten wir mit der Betriebshaftpflichtversicherung. Sie kommt auf bei Sach- und Personenschäden. Jede Tätigkeit im Rahmen der Unternehmung birgt auch ein Risiko. Das kann zum einen die unbeabsichtigte Beschädigung fremden Eigentums bzw. Eigentums des Kunden sein. Das kann aber auch im Rahmen der Tätigkeit entstandene Beeinträchtigung der Gesundheit anderer Personen sein. Ein Kunde oder Passant wird durch Gegenstände verletzt oder im schlimmsten Fall getötet. Diese Risiken beinhalten eine finanzielle Dimension, die im schlimmsten Fall sehr schnell jegliche Rücklagen sprengen können. Oftmals ist bei Einzelunternehmern die eigene Haftpflicht in der Betriebshaftpflicht bereits mit integriert.
Unternehmerische Dienstleistungen können aber auch anders erfolgen, in Form von Beratung, es kann also zu Beratungsfehlern kommen. Die können auch Personenschäden nach sich ziehen, meist aber haben sie eben finanzielle Folgen. Hier empfiehlt sich die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung, die für solche Themen aufkommt.
Daher ist eine Vermögensschadenhaftpflicht (= Berufshaftpflicht) - gerade für beratende Beruf unheimlich wichtig, klassische Anwendungen sind bei Finanzberatern, Steuerberatern aber auch Management Coaches und Unternehmensberatern zu finden.
Unternehmen, die ein Ladengeschäft betreiben, bietet sich dann vor allem auch bei größerer Lagerhaltung eine Inhaltsversicherung an. Sie funktioniert im Wesentlichen wie eine Hausratversicherung, ist aber durch spezielle Deckungen angepasst auf den jeweiligen Unternehmenszweck. Durch die mittlerweile selbstverständliche Verwendung von smart Devices oder digitalen Geräten empfiehlt es sich, die Inhaltsversicherung, um eine Elektronikversicherung zu erweitern.
Wenn der Unternehmenszweck eng in Verbindung mit der Betriebsstätte, dem Ladengeschäft und den dort ausgeführten Tätigkeiten steht, sollte alles Vorgenannte auch in Verbindung mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden. Unter dem Begriff Betriebsunterbrechungsversicherung subsumieren sich verschiedene Versicherungsarten in der Schadenversicherung. Es geht hierbei um den Versicherungsschutz, der geleistet wird, wenn es zu finanziellen Einbußen kommt, die durch eine Betriebsunterbrechung oder durch die Beeinträchtigung in der betrieblichen Leistungserstellung entstanden ist.
Um das einmal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Kommt es in Folge eines Wasserrohrbruchs zur Überschwemmung der Betriebsstätte, ist der Inhalt über die Inhaltsversicherung abgedeckt. Da aber im Rahmen der Instandsetzung die Betriebstätigkeit für bspw. zwei Wochen unmöglich oder stark eingeschränkt ist, entgehen dem Unternehmen wesentliche Umsätze oder Aufträge bleiben aus. Hier übernimmt die Betriebsunterbrechungsversicherung.
Durch die immer wichtiger werdende Präsentation in den Online-Medien sollte auch unbedingt über eine Cyber-Versicherung gesprochen werden. Das Spektrum der Risiken im Netz ist weit und geht von einfacher Blockade der eigenen Websiten bis hin zu Datenklau und Missbrauch der Kundenstammdaten. Hier ist es also unbedingt erforderlich, den Unternehmenszweck und den digitalen Fußabdruck genau zu bestimmen. So vielfältig wie die Gewerbearten sind, so vielfältig sind auch hier die Ausprägungen der Versicherung.
Viele Unternehmen erstellen eigene Produkte und Erzeugnisse und bieten diese auch an. Daraus resultieren wiederum Risiken, die zwar nicht durch die Tätigkeit, wohl aber durch das Produkt selbst verursacht werden. Daher ist ein notwendiger Versicherungsbaustein die Produkthaftpflicht. Ihr Zweck ist die Haftung für Schäden Dritter, die aus fehlerhafter Herstellung, Vertrieb und Anwendung eines Produktes oder eines Werkes entstehen können. Das kann eine Gartenhütte sein, aber auch der Imkerhonig, das spezielle Werkzeug, das man dem Großkonzern zuliefert, oder das Sahnetörtchen, das im Bäckerladen um die Ecke verkauft wird.
Weltweiter Handel verändert Versicherungsbedarf für Unternehmen massiv
Die Globalisierung hat den Unternehmen hier neue Spielregeln auferlegt, die leider immer noch nicht ausreichend beachtet werden. Ein Problem, das viele Online-Händler, die für die großen Marketplaces Produkte bereitstellen, derzeit haben, ist, dass sie haftbar sind. Vielen Unternehmen ist nicht klar, dass dies auch für Händler gilt, die lediglich vermitteln und die sogenanntes "Dropshipping" betreiben. Darunter versteht man die häufige Praxis, dass Produkte irgendwo in China hergestellt werden, die der Händler - der diese Waren vielleicht gar nicht selbst versendet hat - an den Kunden vertreibt und so vor dem Gesetz als sogenannter "Quasihersteller" auftritt. Damit unterliegen die Onlinehändler vollständig der Produkthaftung.
Beim Import von Lebensmitteln, auch von Gewürzen, ist das dann eine ganz heikle Angelegenheit, weil sich dabei zusätzlich noch die Lebensmittelkontrolle einschaltet. Generell gilt: Auch für das Produkt, dass man "nur" vertreibt, ist man in der ersten Reihe der Produkthaftung.
Es gibt noch zahlreiche weitere sinnvolle Versicherungen für Unternehmen, die aber dann speziell der einen oder der anderen Unternehmensform zugeschrieben werden können. Hierfür empfiehlt sich die genaue Betrachtung und eine eingehende Analyse.
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Eine letzte Versicherung sei aber jedem Unternehmer Unternehmen ans Herz gelegt - unabhängig von der Unternehmensgröße und Branche: Die Rechtsschutzversicherung. Sie ist für alle Bereiche wichtig, denn viele unternehmerische Konflikte werden mittlerweile auch gerichtlich ausgefochten. Sowohl Dauer wie auch die Höhe der Kosten für Gerichtsverfahren können schnell in die hohen Tausender gehen und bedeuten, ähnlich wie die Betriebsunterbrechung, schnell eine existentielle Bedrohung der Unternehmung. Solange man keine eigenen Anwälte im Unternehmen beschäftigt, ist eine Rechtsschutzversicherung mit Sicherheit eine sinnvolle Investition für jede Betriebsart.
Alles absichern? Ja, aber mit Augenmaß!
Im Grunde genommen gilt aber ein - vermeintlich - einfacher Tipp bei der Auswahl der Versicherung des Unternehmens seit eh und je: Bleiben Sie aufmerksam und wissen Sie um die Einzigartigkeit Ihres Unternehmens. Denn Versicherungsprodukte gibt es für Unternehmen und Selbstständige in einer solch schieren Masse, dass sie zwar natürlich auf einen Makler angewiesen sind, der sie durch das Labyrinth der Fallstricke Ihres speziellen Marktes führt, aber noch lange nicht alles abschließen müssen.
Eine Gebäudeversicherung macht natürlich nur Sinn, wenn einem die eigenen Geschäftsräume auch gehören. Sonst haftet bei Schäden der Vermieter. Wenn ein spezieller Maschinenpark zur Ausstattung des Unternehmens gehören, braucht dieser ggfs. eine eigene Maschinenparkversicherung, obwohl die Inhaltsversicherung schon viel abdeckt. Ein Gastrogewerbe - von der Imbissbude bis zum Sternerestaurant - benötigt beispielsweise eher eine Versicherung zur Absicherung der Folgen einer Betriebsschließung in Folge von Seuchengefahr.
Dies passiert schnell, weil beispielsweise in einer Wohnung im selben Gebäude Mäuse- oder Rattenbefall festgestellt wurde. Die eigenen Betriebsräume sind stets aufs penibelste sauber zu halten und auch die Zutatenlieferanten arbeiten nach höchsten Gesundheitsstandards, aber eben nicht der Mieter in der Wohnung über dem Restaurant. Der Betrieb wird wegen Seuchengefahr für mehrere Wochen stillgelegt - mit allen Konsequenzen.
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Die Vielfalt der Schadenfälle in den unterschiedlichen Betrieben ist genau so divers, wie die unterschiedlichen Geschäftsmodelle der Unternehmen selbst. Diese Vielfalt führt leider häufig zu einer Art Überversicherung, weil Unternehmen nicht genau wissen, welche Schadenfälle auftreten können und wie diese bereits abgedeckt sind. Viele Ein-Mann-Influencer benötigen daher oft gar keine Versicherung für Online-Werbetreibende, da alle möglichen Schadenfälle bereits in der Betriebshaftplicht abgedeckt sind. Und selbst ein - oftmals dringend empfohlener - Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist manchmal gar nicht nötig, da der Versicherungsschutz, sofern der Verbleib dort möglich ist, für den einzelnen Unternehmer ggfs. sinnvoller ist.
Sie sehen, die Auswahl ist groß. Die möglichen Schäden genauso, wie das Angebot der Versicherungsunternehmen. Ein guter Tipp ist daher folgender: Suchen Sie Kontakt zu Wettbewerbern oder anderen Branchenteilnehmern. Tauschen Sie sich mit anderen Unternehmen mit ähnlichem Geschäftsmodell aus und fragen Sie gezielt, offen und ehrlich nach deren Versicherungsschutz - und den in der Vergangenheit aufgetretenen Schäden. Mit dieser Information im Rücken können Sie entspannter in das Beratungsgespräch mit Ihrem Makler starten und haben einen besseren Überblick über "must haves" und "nice to have"-Angebote.