So funktioniert das zentrale Testamentsregister (ZTR)
Seit dem 1. Januar 2012 werden im ZTR erbfolgerelevante Dokumente digital erfasst und bei Todesfällen auf Einträge hin durchsucht. Auf diese Weise kommen alle Erbfolgeregelungen schnell und sicher zur Anwendung.
Eintragung:
Die Registrierung erfolgt durch Notare oder Amtsgerichte, die sogenannten Verwahrstellen. Das ZTR speichert Angaben zur Urkunde und zur Verwahrstelle. Erfasst werden nur die nötigsten Daten, um im Erbfall das richtige Testament zu finden. Beim ZTR werden weder das Erbdokument hinterlegt, noch dessen Inhalt gespeichert.
Benachrichtigung:
Die Standesämter informieren das ZTR über alle inländischen Sterbefälle. Es erfolgt ein Datenabgleich, ob der Erblasser ein erbrechtsrelevantes Dokument hinterlegt hat. Über das Ergebnis benachrichtigt das ZTR dann das zuständige Nachlassgericht bzw. die das Testament verwahrende Stelle.
Kosten:
Um ein Testament beim ZTR erfassen zu lassen, muss es amtlich verwahrt werden. Die Gebühren für die Verwahrung hängen vom Vermögenswert zum Zeitpunkt der Testamentserstellung ab. Bei 100.000 Euro betragen die Gebühren rund 50 Euro. Für die Registrierung beim ZTR werden zusätzlich einmalig bis zu 18 Euro Gebühr erhoben. (oe)
Der Autor Gereon Gemeinhardt ist Fachanwalt für Erbrecht und Steuerberater bei der Beratungsgesellschaft DHPG.
Kontakt: DHPG, www.dhpg.de