Die Gerichte haben gesprochen: Handel, Kauf und Nutzung gebrauchter Software sind in der EU weitgehend freigegeben. Einsparpotenziale von bis zu 70 Prozent sprechen für sich und versprechen zugleich ein rasantes Marktwachstum. Das allerdings zieht auch schwarze Schafe an. Unter den jetzt neu entstehenden Anbietern befinden sich unseriöse Akteure, die Lizenzen aus fragwürdigen Quellen anbieten.
Um eines vorweg klarzustellen: Der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen ist ein sehr komplexer Prozess, bei dem der ein oder andere Fallstrick lauert. Es ist bei weitem nicht damit getan, ein paar Product-Keys mit Kreditkarte zu bezahlen, die zuvor von einem unbekannten Herrn in gebrochenem Englisch angeboten wurden.
Hände weg von intransparenten Angeboten aus Fernost
Dabei kann es durchaus sein, dass die Keys funktionieren. Aber der Ursprung und die Geschichte des Produkts sind ebenso wenig bekannt wie der Händler, der das nur unter finanziellen Gesichtspunkten attraktive Angebot unterbreitet. Empfängern solcher Angebote per Mail ist zu empfehlen, diese zügig in den Spam-Ordner zu entsorgen (siehe auch FAQ zu gebrauchter Software).
Leider zieht das rasante Marktwachstum bei Gebrauchtsoftware auch Anbieter an, die es mit der geschilderten Thematik nicht so genau nehmen. Sie verkaufen die Keys einfach weiter, ohne dass die Herkunft der Lizenzen für den Käufer ersichtlich ist. Dies birgt einige Gefahren, denn der gutgläubige Käufer nutzt schlimmstenfalls Diebesgut, das obendrein nicht funktioniert.
Dieses durchaus realistische Szenario zeigt: Es braucht Mechanismen, anhand derer nicht nur die Seriosität der einzelnen Anbieter, sondern auch die Rechtskonformität des Lizenzmanagements detailliert belegt werden können. Der Gebrauchtsoftwarehandel hat seit jeher - unberechtigterweise - mit einem zweifelhaften Ruf zu kämpfen, weswegen sämtliche Anbieter ihre Compliance transparent nach außen dokumentieren sollten.
TÜV für gebrauchte Software
Der TÜV IT hat jetzt ein offizielles Zertifikat entwickelt, das den sicheren Transfer von Softwarelizenzen bestätigt. Die Bewertungskriterien der Prüforganisation beruhen dabei auf dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-128/11) vom 03.07.2012: Seinerzeit hatten die Richter festgestellt, dass sich Softwarehersteller dem Weiterverkauf ihrer "gebrauchten" Lizenzen nicht widersetzen können. Gleichwohl müssen Käufer und Verkäufer gewisse Dokumentationspflichten erfüllen, etwa zur Herkunft und weiteren Verwendung der Software.
Ein Beispiel: Beim Kauf von gebrauchten Nutzungsrechten erhält der Händler vom Verkäufer eine Bestätigung, dass die Lizenz innerhalb der EU vom Urheberrechtsinhaber als Originallizenz und zur zeitlich unbeschränkten Nutzung erworben wurde. Außerdem muss verbrieft werden, dass mit dem Verkauf der Software deren Nutzung eingestellt wird. Im Rahmen eines eingehenden Audits nimmt die TÜV IT GmbH die Teilprozesse Einkauf, Verkauf und Lagerbestandskontrolle genau unter die Lupe. Schwarze Schafe haben demnach keine Chance auf die begehrte Plakette. (bw)