Finanzämter dürfen Erklärungen zurückweisen
Die Finanzämter sind daher angewiesen, die Erklärungen nach Würdigung der Umstände im Einzelfall zurückzuweisen. Damit gilt die Steuererklärung als nicht abgegeben, was je nach Fall durchaus teure Folgen haben kann. Beim Druck der Steuerformulare sollten Sie also sicherheitshalber nicht knausrig sein und auf die Toner- oder Tintensparfunktion des Druckers verzichten. (oe)
Quelle: www.shc.de