Einladungen aussprechen
Nicht jeder, der sich über eine Online-Plattform verabredet, hat dabei Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten im Sinn, betonen ARAG Experten. Daher ist es nahezu unmöglich, solche Einladungen gesetzlich zu verbieten. Einige Regeln sollten aber dringend eingehalten werden.
- Einladungen nur an persönlich bekannte Personen versenden
- Privatsphäre-Einstellungen wählen, die sicherstellen, dass nur eine begrenzte Zahl von Facebook-Nutzern die Einladung sehen kann
- Diskretion! Zum Beispiel den Veranstaltungsort nur auf persönliche Nachfrage preisgeben
- Im Zweifelsfalle auf eine Einladung via Facebook verzichten! Kommt es nämlich zum Einsatz von Polizei, Ordnungs- und Rettungskräften, trägt der Veranstalter, also derjenige, der zur Party aufgerufen hat unter Umständen die Kosten!
Einladungen annehmen
Auch wenn man per Social Media eine Einladung erhält, sollte man Vorsicht walten lassen. Im Zweifelsfall ist es besser, eine Party zu verpassen, als in eine unkontrollierbare Massenveranstaltung mit ungewissem Ausgang zu geraten. Will man partout nicht auf den Party-Spaß verzichten, sind einige Sicherheitsregeln zu beachten:
- Genau hinschauen, wer zu einer Veranstaltung einlädt
- Einladungen nur annehmen, wenn man den Veranstalter und den Veranstaltungsort kennt
- Einladungen nur annehmen, wenn die Zahl der angeschriebenen Gäste begrenzt ist und man diese für vertrauenswürdig hält
- Diskretion! Nicht öffentlich zusagen; denn das kommt einer Abwesenheitsnotiz gleich und kann Einbrecher und andere Kriminelle auf den Plan rufen
Quelle: www.arag.de