Absicherung für Technik und Sachwerte
Betriebsfeiern sind ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern und sollen den Zusammenhalt im Betrieb fördern. "Viele Unternehmen investieren daher auch sehr hohe Summen für Location, Catering und Unterhaltungsprogramm", erläutert Jürgen Schulze. Eine umfassende Ausstellungsversicherung für Inventar und Technik schützt vor finanziellen Einbußen durch Beschädigung oder Verlust - auch bei unberechenbaren Gefahren durch Einbruch, Feuer oder Sturm: "Die Beschädigung von Festzelten durch ein plötzlich aufkommendes Sommergewitter ist fast schon ein klassischer Versicherungsfall", weiß Versicherungsexperte Schulze aus langjähriger Erfahrung.
Im Hinblick auf die Technik sollte zudem auf einen sogenannten Allgefahrenschutz geachtet werden, der auch Beschädigungen durch Vandalismus oder Kurzschluss abdeckt. "Das ist wichtig, wenn beispielsweise unerfahrene Kollegen die Anlage falsch anschließen und versehentlich einen Defekt verursachen." Der NÜRNBERGER VeranstaltungsSchutz zum Beispiel ersetzt dann auch in diesem Fall die Reparaturkosten.
Risiken für Helfer: Gruppen-Unfallversicherung
Firmenfeiern fungieren als Dank und als Motivation für die Mitarbeiter. Um ein unvergessenes Erlebnis zu gestalten, sind häufig viele Mitarbeiter, Freiwillige und Helfer an der Organisation und Durchführung beteiligt. Wiederum gilt: Durch den gesetzlichen Unfallschutz sind nur Angestellte abgesichert. "Für alle übrigen Mitwirkenden - vom Parkanweiser bis zur Servicekraft - sollte der Organisator unbedingt eine Gruppen-Unfallversicherung abschließen", meint Jürgen Schulze. Diese leistet, wenn während der Veranstaltung oder beim Auf- und Abbau ein Unfall passiert oder trägt sogar die Bergungskosten, wenn bei einer Outdoor-Veranstaltung in den Bergen ein Mitglied des Helferteams abstürzt und von der Bergwacht gerettet werden muss.
Ausfallrisiko? Ausfallschutz!
Die Versicherungsdauer sollte unbedingt die gesamte Veranstaltungszeit inklusive Auf- und Abbau umfassen, also nicht nur den eigentlichen Veranstaltungstermin, sondern auch einen Puffer von mindestens zwei Tagen vorher und nachher. "Das ist besonders im Hinblick auf die Unfallversicherung wichtig", so Jürgen Schulze. "Insbesondere für größere Veranstaltungen ist außerdem ein Ausfallschutz sinnvoll". Muss das Fest zum Beispiel wegen eines öffentlichen Stromausfalls abgebrochen werden oder wird wegen einer Sturmwarnung von den Behörden abgesagt, übernimmt die Ausfallversicherung bereits entstandene Kosten wie etwa für bestellte Speisen und Getränke oder die gebuchte Band.
Weitere Informationen unter www.nuernberger.de.