Stichtag 31. März

Senken Sie die Kosten - mit fehlenden Einnahmen

04.03.2009
Wie Sie die Grundsteuer um bis zu 50 Prozent senken können, sagt Wolfgang Hornbruch.

Die angespannte wirtschaftliche Situation macht auch Immobilienbesitzern enorm zu schaffen. Angesichts von Leerständen und Mietausfällen wird es immer schwerer, Immobilien rentabel zu unterhalten. Konsequente Kostensenkung lautet das Gebot der Stunde. Jetzt können Immobilienbesitzer die öffentliche Hand bei schwindenden Einnahmen stärker in die Pflicht nehmen und die Grundsteuer um bis zu 50 Prozent reduzieren. Wer plausibel argumentiert, kann enorme Einsparpotenziale erzielen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rahmenbedingungen für den Grundsteuererlass deutlich erweitert. Nun berechtigen auch strukturell bedingte und dauerhafte Mieteinbußen zu einem entsprechenden Antrag (BVerwG - OVG Rheinland-Pfalz - VG Trier, 9 C 8.07). Bei Leerständen gilt der ortsübliche Mietspiegel als Bezugsgröße, bei vermieteten Objekten die im Mietvertrag vereinbarte Summe. Allerdings formuliert das Jahressteuergesetzt 2009 (§ 33 GrStG) hierfür klare Einschränkungen, um Steuerausfälle zu begrenzen. Die Neuregelung tritt rückwirkend für die Grundsteuer des Jahres 2008 in Kraft. Bleiben die erzielten Mieteinnahmen um mehr als 50 Prozent zurück, liegen die Voraussetzung für einen Grundsteuererlass von 25 Prozent vor. Ist das Objekt komplett ertralos, kann die Grundsteuer um 50 Prozent ermäßigt werden. Wer die Rentabilität von Mietobjekten fortlaufend analysiert, kann die Grundsteuer in gewissem Umfang an die Einnahmesituation koppeln. Immobilieneigentümer reduzieren einen erheblichen Kostenblock und verbessern die wirtschaftlichen Aussichten ihrer Objekte.

Vater Staat und seine Gemeinden haben nichts zu verschenken. Ein Teilerlass der Grundsteuer ist an einige Bedingungen geknüpft. Prinzipiell stellt der Grundsteuererlass aber für viele Immobilienbesitzer eine interessante Option dar. Gerade wer an wirtschaftlich schwächelnden Standorten Mietobjekte besitzt, kann enorm profitieren. Schnelles Handeln ist allerdings Pflicht: Am 31. März endet die Einreichungsfrist für das vergangene Jahr. Gleichzeitig sollten Immobilienbesitzer immer auch die Zukunft im Blick haben. Nur wer vorausschauend agiert und eine Beweisvorsorge trifft, kann alle Einsparpotentiale ausschöpfen.

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