Fortgang des Verfahrens noch offen
Da das LSG die Revision nicht zugelassen hat, wird das Urteil rechtskräftig, wenn die BG keine Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG einlegt (§§ 160, 160a SGG).Die Erfolgsaussichten dieses Rechtsmittels sind statistisch eher gering. Auch inhaltlich dürfte sich das BSG nicht von Vorgaben des BSG nicht unzulässig weit entfernt haben. (Bayerisches LSG, Urteil v. 29.04.2008, L 18 U 272/04) (oe)
Quelle: Haufe-Online-Redaktion, www.haufe.de