Rückwirkend freiberuflich - Steuern zurück

24.05.2006
Von Peter Brenner

Bis zu welchem Zeitpunkt ist eine rückwirkende Einstufung als Freiberufler möglich?

Ein Selbständiger der seine Gewerbesteuererklärung für das Jahr 2000 erst im Jahr 2002 abgab, hat bis Ende 2006 die Möglichkeit eine rückwirkende Anerkennung als Freiberufler ab 2000 zu beantragen. Es gilt eine Frist von 4 Jahren ab dem Zeitpunkt der Abgabe der Gewerbesteuererklärung.

Welche strategische Vorgehensweise ist sinnvoll?

Der Steuerpflichtige sollte versuchen sich direkt mit dem Finanzamt zu einigen. Klagen vor dem Finanzgericht verursachen jahrelange Laufzeiten und in vielen Fällen hohe zusätzliche Zinszahlungen, wenn die Klage verloren geht. Der Schlüssel zum Erfolg ist eine strategisch fundierte Beweisführung im Bereich der relevanten Informatikthemen. Die Anerkennung erfolgt nur über Beweise der Informatikausbildung, der Tätigkeit sowie ingenieurvergleichbaren Vorgehensweise und nicht durch Argumentationsketten im juristischen oder steuerrechtlichem Bereich.

Eine überzeugende Beweisführung sichert den Freiberuflerstatus!

Die Feststellungslast für das Vorliegen einer freiberuflichen Tätigkeit trägt nach der Rechtsprechung des BFH der Steuerpflichtige. Ist er erfolgreich, dann fallen neben der Gewerbesteuer, der IHK-Beitrag, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und die Kosten für eine doppelte Buchführung sowie die Bilanzerstellung weg. Kommt es zu einer rückwirkenden Einstufung als Freiberufler, ist es zusätzlich möglich die IHK-Beiträge erstattet zu bekommen. Es lohnt sich deshalb auf jeden Fall den Freiberuflerstatus anzustreben. Die Erfolgsaussichten sind bei einer stringent methodischen Darstellung als hoch zu bezeichnen! Suchen Sie sich gegebenenfalls einen professionellen Ratgeber. (mf)

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