Mit etwas unkonventionellen Wegen ist eine rechtskonforme Gestaltung bei Amazon durchaus möglich, so unsere Einschätzung für Amazon-Verkäufer. Wer einfach nur eine Anbieterkennzeichnung und eine Widerrufsbelehrung in die von Amazon vorgesehenen Felder einpflegt, kann schnell rechtliche Probleme bekommen und eine Abmahnung erhalten.
Eine rechtliche Beratung kann Amazon-Händlern helfen, die rechtlichen Vorgaben der Rechtsprechung einzuhalten, um so Abmahnungen zu vermeiden. (OE)
Der Autor Rechtsanwalt Johannes Richard ist Rechtsanwalt in Rostock.
Kontakt: Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen, Richard Wagner Straße 14, 18055 Rostock, Tel.: 0381 448998-0, E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de, Internet: www.internetrecht-rostock.de