Von Anschnallen bis Zweitwagen

Rechtsprechung Autofahrer und Verkehr

18.04.2013

Falschparken

Entzug der Fahrerlaubnis wegen Falschparkens

Eine Fahrerlaubnis kann ungeachtet der im Verkehrszentralregister eingetragenen Punktzahl auch dann entzogen werden, wenn der Fahrerlaubnisinhaber nur bloße Ordnungsvorschriften hartnäckig nicht einhält. Dies kann laut ARAG beispielsweise der Fall sein, wenn wiederholt falsch geparkt wird (VG Berlin, Az.: VG 4 L 271.12).

Autoschlüssel nicht offen liegen lassen

Wer seine Autoschlüssel an der Arbeitsstelle offen und unbeaufsichtigt liegen lässt, obwohl es eine einfache Möglichkeit zur sicheren Verwahrung gibt, muss eine Kürzung der Versicherungsleistung um 50 Prozent hinnehmen, wenn das Auto mit dem Schlüssel gestohlen und beschädigt wird. Ein solches Verhalten ist laut ARAG Experten grob fahrlässig (OLG Koblenz, Az.: 10 U 1292/11).

50/50 bei unklarem Unfall

Kann ein Verkehrsunfall nicht aufgeklärt werden, tragen beide Beteiligte aufgrund der Tatsache, dass von beiden Kfz eine gleichwertige Betriebsgefahr ausgeht, laut ARAG je die Hälfte des Schadens. Dies hat das Amtsgericht München entschieden (AG München, Az.: 322 C 21241/09).

Führerscheinentzug nach Randale

Auch Alkoholauffälligkeit außerhalb des Straßenverkehrs kann laut ARAG zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Nach einer Randale auf einem Fest mit 3‰ ging das Gericht von einer ausgeprägten Alkoholproblematik aus und bestätigte im Eilverfahren den behördlich angeordneten Entzug der Fahrerlaubnis (VG Mainz, Az.: 3 L 823/12.MZ).

Vorsicht beim Öffnen der Heckklappe

Öffnet jemand die Heckklappe seines Fahrzeugs, ist es primär seine Aufgabe, sich zu vergewissern, dass er dies gefahrlos tun kann, ohne mit der Heckklappe irgendwo anzustoßen. Tut er dies nicht und entsteht dadurch ein Schaden, so hat er diesen laut ARAG selbst zu tragen (AG München, Az.: 262 C 20120/11).

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