FAQ

Rechtliche Fragen zu Grauimporten

07.05.2008

Müssen Grauimporte als solche gekennzeichnet werden?

Sofern ein Händler Grauimporte verkauft, die in jeder Hinsicht den in Deutschland vertriebenen Produkten gleichen, besteht keine Kennzeichnungspflicht. Auf abweichende Eigenschaften des Produkts oder Einschränkungen der Herstellergarantie sollte der Kunde hingewiesen werden, damit sich der Händler nicht Käuferansprüchen ausgesetzt sieht.

Kann der Hersteller Grauimporte verbieten?

Importe von solchen Produkten, die in EG- oder EWR-Staaten legal in Verkehr gebracht worden sind, können wegen des Grundsatzes der gemeinschaftsweiten Erschöpfung (§ 24 I MarkenG) nicht verhindert werden. Ausnahmen gelten aber dann, wenn der Hersteller ein berechtigtes Interesse geltend macht, beispielsweise wenn die Ware verändert worden ist, indem ein Netzteil oder ein Stecker durch ein minderwertiges Teil ausgetauscht worden ist (vgl. § 24 II MarkenG).

Vertragliche Vereinbarungen, die Grauimporte untersagen, sind zwischen Händler, Distributoren und Hersteller möglich. Solche Vereinbarungen wiederum können im Einzelfall aber kartellrechtlich untersagt sein.

Macht sich der Händler von Grauimporten strafbar oder schadensersatzpflichtig?

Grundsätzlich hat der Markeninhaber das Recht, anderen die Benutzung seiner Marke zu untersagen (§ 14 MarkenG). Dieses Recht gilt aber dann nicht, wenn ein Produkt mit Zustimmung des Markeninhabers im EU-Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden ist. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Grauimporte außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums, etwa aus China, untersagt werden können. Zuwiderhandlungen können mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden (§ 143 II MarkenG).

Auch Schadensersatzansprüche des Herstellers gegen den Händler von Grauimporten sind bei rechtswidrigem Gebrauch einer Marke gegeben.

Der Autor: Thomas Feil arbeitet seit 1994 als Jurist und ist in Hannover mit den Schwerpunkten EDV-Recht, Internetrecht und gewerblicher Rechtsschutz tätig. Kontakt und Infos: Tel.: 0511 473906-01, E-Mail: feil@recht-freundlich.de, www.recht-freundlich.de (mf)

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