Urheberrechtsverstöße im Internet

Prüfpflicht für Link-Sammlungen

27.06.2011

Erhöhte Prüfpflicht

Dies sah das Gericht anders, so Leis. Aufgrund der vorangegangenen Hinweise auf die illegalen Uploads habe die Antragsgegnerin eine erhöhte Prüfpflicht getroffen. Es sei der Antragsgegnerin deshalb auch zumutbar gewesen, die gängigen Link-Sammlungen auf Links zu etwaigen illegalen Inhalten in ihrem Datenbestand zu überprüfen. Das gelte selbst dann, wenn sich diese Prüfung teilweise nur manuell und nicht ausschließlich softwaregestützt vornehmen lasse. Die regelmäßige Überprüfung einschlägiger Link-Sammlungen stelle ein effektives Mittel dar, um Rechtsverletzungen zu verhindern oder zumindest fortdauernde Rechtsverletzungen zu unterbinden.

Unzumutbar sei die softwaregestützte Prüfung nur dann, wenn der finanzielle Aufwand außer Verhältnis zu den Erlösen stünde. Dazu habe die Antragsgegnerin jedoch keine belastbaren Zahlen vorgetragen. Die von der Antragsgegnerin eingesetzten Wort- und Hash-filter könnten von Nutzern jedenfalls leicht umgangen werden. Auch seien komprimierte Dateien von der Antragsgegnerin nicht in allen Formaten überprüft worden. Konkrete Angaben zu dem von ihr angeblich neu entwickelten effektiveren Filtersystem habe die Antragsgegnerin nicht mitgeteilt.

Gegen das landgerichtliche Urteil kann das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden. Zuständig für das Berufungsverfahren wäre das Hanseatische Oberlandesgericht.

Leis empfiehlt, das Urteil zu beachten und bei Fragen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen, wobei er in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Horst Leis, Rechtsanwalt, LL.M. Informationsrecht und Fachanwalt für Informationstechnologierecht, c/o Schuster Lentföhr & Zeh, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Düsseldorf, Tel.: 0211 658810, E-Mail: leis@wsp.de, Internet: www.wsp.de und www.mittelstands-anwaelte.de

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