Was Fluggäste tun können

Pilotenstreik – diese Rechte haben Reisende

02.06.2010
Fluggäste, die streikbedingt am Flughafen stranden, sollten die Tipps der Arag-Experten beherzigen.

Fluggäste, die streikbedingt am Flughafen stranden, sollten die Tipps der Arag-Experten beherzigen.

  • - Bei internationalen Flügen muss die Lufthansa versuchen, einen anderen Flug zum gebuchten Zielort zu beschaffen. Das kann bedeuten, dass Passagiere auch einen Umweg und Zwischenstopp in Kauf nehmen müssen. Laut den Arag-Experten müssen die Gäste dabei auch auf andere Fluggesellschaften umgebucht werden, sofern dort noch Plätze frei sind.

  • - Vom Streik betroffene Gäste von innerdeutschen Flügen werden auf Züge der Deutschen Bahn umsteigen können. Die Tickets müssen dazu am Check-in-Automaten in einen Reisegutschein umgewandelt werden. Oder der Passagier kauft sich das Bahnticket selbst und legt es später zusammen mit dem Flugticket der Lufthansa zur Kostenerstattung vor.

  • - Juristisch ist umstritten, ob es sich bei einem Streik um höhere Gewalt handelt. Diese Einstufung hat Auswirkungen auf eventuelle Schadensersatzansprüche.

  • - Kunden haben aber einen Anspruch auf Betreuung während der Wartezeit. Diese Betreuungsrechte sind unabhängig davon, wer die Wartezeit verursacht oder verschuldet hat.

  • - Wer stundenlang am Flughafen warten muss, hat Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft. Dazu gehören Mahlzeiten, Getränke, zwei kostenlose Telefonate und bei längeren Aufenthalten über Nacht auch ein Hotel. Diese Ansprüche gehen auf eine Verordnung der Europäischen Union zurück.

  • - Bei Flügen innerhalb der EU bis 1.500 Kilometer reichen schon zwei Stunden Wartezeit aus, damit Airline-Kunden sich auf diese Regel beziehen können.

  • - Bei Distanzen von bis zu 3.500 Kilometern gelten sie ab drei Stunden Verzögerung.

  • - Bei Distanzen von mehr als 3.500 Kilometern gelten sie ab vier Stunden Verzögerung.

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