Überblick für alle Rechtsformen

Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails



Jens Ferner ist Rechtsanwalt in Alsdorf. www.ferner.eu

OHG, KG, GmbH & Co. KG und GmbH

4. Muster: Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Motor Mustermann OHG*
Sitz der Gesellschaft: München
Registergericht: Amtsgericht München, HRA 11111

Legende:
* Gemäß § 125a HGB ist der Firmenname in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut zu nennen. Darüber hinaus ist der Rechtsformzusatz (die Abkürzung "OHG" reicht aus), der Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht sowie die Handelsregisternummer anzugeben.

Achtung:

  • Sollte kein Gesellschafter der OHG eine natürliche Person sein, so hat die E-Mail auch die Firmen aller persönlich haftenden Gesellschafter anzugeben. Für den Fall, dass es sich bei den persönlich haftenden Gesellschaftern um eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft (AG) handeln sollte, müssen die für diese Rechtsform vorgeschriebenen Angaben mit veröffentlicht werden (vgl. § 125a Abs. 1 S. 2 HGB).

  • Die oben angegebenen Pflichtangaben müssen in jedem Schreiben enthalten sein, das in geschäftlicher Angelegenheit an einen bestimmten Empfänger gerichtet ist – also z. B. Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen.

  • Es spielt in Bezug auf die notwendigen Pflichtangaben keine Rolle, ob eine E-Mail eigenhändig verfasst oder automatisch generiert wurde.

  • Die Pflichtangaben müssen im E-Mail-Body enthalten sein und zwar dergestalt, dass sie leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind.

  • Zu den Pflichtangaben zählen nicht die Angabe der genauen Adresse, einer Telefon- oder Faxnummer, eines Postfachs oder einer Bankverbindung.

5. Muster: Kommanditgesellschaft (KG)

Motor Mustermann KG*
Sitz der Gesellschaft: München
Registergericht: Amtsgericht München, HRA 11111

Legende:
* Gemäß §§ 177a, 125a HGB ist der Firmenname in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut zu nennen. Darüber hinaus ist der Rechtsformzusatz (die Abkürzung "KG" reicht aus), der Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht sowie die Handelsregisternummer anzugeben.

Achtung:

  • Sollte kein Gesellschafter der KG eine natürliche Person sein, so hat die E-Mail auch die Firmen aller persönlich haftenden Gesellschafter anzugeben. Für den Fall, dass es sich bei den persönlich haftenden Gesellschaftern um eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft (AG) handeln sollte, müssen die für diese Rechtsform vorgeschriebenen Angaben mit veröffentlicht werden (vgl. §§ 177a, 125a Abs. 1 S. 2 HGB).

  • Die oben angegebenen Pflichtangaben müssen in jedem Schreiben enthalten sein, das in geschäftlicher Angelegenheit an einen bestimmten Empfänger gerichtet ist – also z. B. Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen.

  • Es spielt in Bezug auf die notwendigen Pflichtangaben keine Rolle, ob eine E-Mail eigenhändig verfasst oder automatisch generiert wurde.

  • Die Pflichtangaben müssen im E-Mail-Body enthalten sein und zwar dergestalt, dass sie leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind.

  • Zu den Pflichtangaben zählen nicht die Angabe der genauen Adresse, einer Telefon- oder Faxnummer, eines Postfachs oder einer Bankverbindung.

6. Muster:Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co. KG)

Motor Mustermann GmbH & Co. KG*
Sitz der Gesellschaft: München
Registergericht: Amtsgericht München, HRA 11111
Persönlich haftende Gesellschafterin**: Mustermann GmbH
Sitz der Gesellschaft: München (event. Zweigstelle?)
Registergericht: Amtsgericht München, HRB 11111
Geschäftsführer: Max Mustermann, Steffi Mustermann***
Aufsichtsratvorsitzende: Elisabeth Mustermann****

Legende:
* Gemäß §§ 177a, 125a HGB und § 35a GmbH ist der Firmenname in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut zu nennen. Darüber hinaus ist der Rechtsformzusatz (die Abkürzung "GmbH & Co. KG" reicht aus), der Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht sowie die Handelsregisternummer anzugeben.
** Zusätzlich ist die persönlich haftende Gesellschafterin anzugeben und zwar wiederum mit ihrem Rechtsformzusatz (die Abkürzung "GmbH" reicht aus), der Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht sowie der Handelsregisternummer.
*** Die Vor- und Nachnamen aller Geschäftsführer (einschließlich Stellvertreter, die nicht als solche bezeichnet werden müssen) sind ungekürzt anzugeben. Nach dem OLG Frankfurt (ZIP 86, 47) genügt bei Geschäftsführern mit Doppelnamen die Angabe eines Namens, wenn der Geschäftsführer so auch im Geschäftsverkehr zeichnet und damit eindeutig gekennzeichnet ist.
**** Falls es einen Aufsichtsrat geben sollte, bedarf es an dieser Stelle auch des Vor- und Zunamens des Aufsichtsratsvorsitzenden. Falls nur ein Beirat besteht, braucht der Vorsitzende nur genannt werden, sofern der Beirat dem Aufsichtsrat vergleichbare Kontrollfunktion hat. Ein Vorsitzender eines ohne Satzungsgrundlage nur de facto bestehenden Aufsichtsrats ist nicht zu nennen (Irreführungsgefahr).

Achtung:

  • Zur GmbH (als persönlich haftende Gesellschafterin): Erforderlich sind Angaben über die Höhe des Stammkapitals und über den Gesamtbetrag etwa ausstehender Geld-(nicht Sach-)einlagen nur dann, wenn die Gesellschaft überhaupt Angaben über ihr Kapital (z. B. Bilanzsumme, Höhe des Eigenkapitals) macht. Dies steht ihr jedoch im Prinzip frei.

  • Sollte kein Gesellschafter der KG eine natürliche Person sein, so hat die E-Mail auch die Firmen aller persönlich haftenden Gesellschafter anzugeben. Für den Fall, dass es sich bei den persönlich haftenden Gesellschaftern um eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft (AG) handeln sollte, müssen die für diese Rechtsform vorgeschriebenen Angaben mit veröffentlicht werden (vgl. §§ 177a, 125a Abs. 1 S. 2 HGB).

  • Die oben angegebenen Pflichtangaben müssen in jedem Schreiben enthalten sein, das in geschäftlicher Angelegenheit an einen bestimmten Empfänger gerichtet ist – also z. B. Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen.

  • Es spielt in Bezug auf die notwendigen Pflichtangaben keine Rolle, ob eine E-Mail eigenhändig verfasst oder automatisch generiert wurde.

  • Die Pflichtangaben müssen im E-Mail-Body enthalten sein und zwar dergestalt, dass sie leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind.

  • Zu den Pflichtangaben zählen nicht die Angabe der genauen Adresse, einer Telefon- oder Faxnummer, eines Postfachs oder einer Bankverbindung.

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7. Muster: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Mustermann GmbH*
Sitz der Gesellschaft: München (evtl. Zweigstelle?)
Registergericht: Amtsgericht München, HRB 11111
Geschäftsführer: Max Mustermann, Steffi Mustermann**
Aufsichtsratvorsitzende: Elisabeth Mustermann***

Legende:
* Gemäß § 35a GmbH ist der Firmenname in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut zu nennen. Darüber hinaus ist der Rechtsformzusatz (die Abkürzung "GmbH" reicht aus), der Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht sowie die Handelsregisternummer anzugeben.
** Die Vor- und Nachnamen aller Geschäftsführer (einschließlich Stellvertreter, die nicht als solche bezeichnet werden müssen) sind ungekürzt anzugeben. Nach dem OLG Frankfurt (ZIP 86, 47) genügt bei Geschäftsführern mit Doppelnamen die Angabe eines Namens, wenn der Geschäftsführer so auch im Geschäftsverkehr zeichnet und damit eindeutig gekennzeichnet ist.
*** Falls es einen Aufsichtsrat geben sollte, bedarf es an dieser Stelle auch der Vor- und Zunamen des Aufsichtsratsvorsitzenden. Falls nur ein Beirat besteht, braucht der Vorsitzende nur genannt werden, sofern der Beirat dem Aufsichtsrat vergleichbare Kontrollfunktion hat. Ein Vorsitzender eines ohne Satzungsgrundlage nur de facto bestehenden Aufsichtsrats ist nicht zu nennen (Irreführungsgefahr).

Achtung:

  • Erforderlich sind Angaben über die Höhe des Stammkapitals und über den Gesamtbetrag etwa ausstehender Geld-(nicht Sach-)einlagen nur dann, wenn die Gesellschaft überhaupt Angaben über ihr Kapital (z. B. Bilanzsumme, Höhe des Eigenkapitals) macht. Dies steht ihr jedoch im Prinzip frei.

  • Fällt die Gesellschaft in Konkurs, sind weiterhin (dann im Amt bleibende und nicht durch Liquidatoren ersetzte) Geschäftsführer zu nennen, jedoch neben ihnen auch der Konkursverwalter. Der Zusatz i. L. oder "in Liquidation" ist dem Rechtsformzusatz beizufügen.

  • Die oben angegebenen Pflichtangaben müssen in jedem Schreiben enthalten sein, das in geschäftlicher Angelegenheit an einen bestimmten Empfänger gerichtet ist – also z. B. Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen.

  • Es spielt in Bezug auf die notwendigen Pflichtangaben keine Rolle, ob eine E-Mail eigenhändig verfasst oder automatisch generiert wurde.

  • Die Pflichtangaben müssen im E-Mail-Body enthalten sein und zwar dergestalt, dass sie leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind.

  • Zu den Pflichtangaben zählen nicht die Angabe der genauen Adresse, einer Telefon- oder Faxnummer, eines Postfachs oder einer Bankverbindung.

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