So sichert man sich die Option auf spätere Rückerstattung dieser Rundfunkgebühren. Beispielsweise für den Fall, wenn die Gerichte später die PC-Gebühren für verfassungswidrig erklären. Oder wenn sich die Rechtsmeinung von akademie.de bestätigt, dass auf einem Grundstück für eigene PCs und Handys wegen Gebührenbefreiung nach § 5, Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag keine GEZ-Gebühren gezahlt werden müssen, wenn es auf dem Grundstück irgendwo schon ein anderes Rundfunkgerät vorhanden ist und der eigene PC oder das Handy nicht nur privat - sondern auch beruflich, für den Verein oder den Betrieb - genutzt wird.
Wer keinen Brief an die GEZ schreibt und seine Gebührenzahlungen unter Vorbehalt stellt, wird später nichts zurück erhalten. Auch wenn die Gerichte feststellen sollten, dass der PC-Gebühreneinzug rechtswidrig war.
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Welche Erfahrungen haben Sie als Händler mit dem Thema GEZ gemacht? Schildern Sie uns Ihre Erlebnisse und diskutieren Sie mit anderen Betroffenen im CP-Forum! (mf)