Kündigungsschutz ausgehebelt
In der Theorie sind Mitarbeiter bei einem Betriebsübergang vor einer Kündigung geschützt. So sieht das Gesetz vor, den Arbeitnehmer zumindest ein Jahr bei gleichen Konditionen weiter beschäftigen zu müssen. "Wenn die Notwendigkeit für das wirtschaftliche Überleben der Unternehmen besteht, können sie kündigen", entgegnet Meil. Durch die Reorganisation von Konzernen, bei der ganze Unternehmensteile ausgelagert werden, werde der Kündigungsschutz ausgehebelt.
Gerade in den Bereichen IT-Dienstleistungen, Logistik oder Kundenservices wird die Auslagerung von Geschäftsfunktionen immer häufiger. Zwar birgt Outsourcing auch für die Unternehmen selbst Risiken. Die Verlängerung von Wertschöpfungsketten über Länder- und Branchengrenzen hinweg erlaube es vielen Unternehmen jedoch, die nationale Regulierung von Arbeit und Beschäftigung zu umgehen und Schutzrechte auszuhöhlen.
Wirkungslose Gesetze
EU-Richtlinien, Gesetze und Direktiven, die auf Gleichbehandlung, Abbau von Diskriminierung, Verbesserung der Arbeitsqualität und den Schutz der Beschäftigungssicherheit abzielen, "entfalten in der alltäglichen Realität bislang geringe oder nur selektive Wirkung", so das ISF. "Es existieren keine wirklichen Prüfmechanismen und Sanktionen, die bestehende Gesetze exekutieren würden", bemängelt Meil. Auf europäischer Ebene bedürfe es daher neuer Konzepte, mehr Partizipation der individuellen Beschäftigten und der Sozialpartner, soziale Übereinkünfte für einzelne Sektoren sowie der Mobilisierung regionaler Ressourcen. Den Bericht "Towards a Future Agenda For Policy Under Value Chain Restructuring" finden Sie hier als PDF-Download. (pte/rw)