EU-Richtlinie

Neues zu Cookies

07.08.2012

Unbedingt erforderliche Cookies

Unter die 2. vorgesehene Ausnahme (unbedingt erforderliche Cookies) könnten etwa "User input" Cookies gefasst werden, also solche, die benötigt werden, um die Eingaben eines Benutzers in mehrseitigen Online-Formularen nachzuhalten oder das Einlegen verschiedener Produkte in den Warenkorb eines Onlineshops zu ermöglichen. Hierbei handele es sich regelmäßig um First Party Session-Cookies, die unter das zweite Kriterium fielen.

Auch Session-Cookies, die einen Nutzer nach dem Login identifizieren sollen, seien unter diese Ausnahme zu fassen, da ansonsten ein Login für den Aufruf jeder einzelnen Unterseite notwendig würde. Dies gelte jedoch nicht für dauerhafte Session-Cookies. Für diese könne aber durch eine Checkbox mit einer Formulierung wie "remember me (uses cookies)" Genüge getan werden.

Unter die Ausnahme der unbedingten Erforderlichkeit fallen nach der Art. 29-Datenschutzgruppe auch Cookies, die zur Wiedergabe von Multimedia-Content zwingend notwendig sind ("flash cookies"). Dies gelte auch für Cookies, die die Präferenzen eines Nutzers auf einer Internetseite speicherten (z.B. gewählte Sprache, Anzahl der angezeigten Resultate pro Seite), solange es keine dauerhaften Cookies seien.

Cookies von Social Plug-Ins

Auch viele Plug-Ins von sozialen Netzwerken auf Websites Dritter (wie z.B. der Facebook Like-Button) nutzen Cookies. Hier differenziert die Datenschutzgruppe: Ist der Nutzer in dem sozialen Netzwerk eingeloggt, so rechne er damit, die einschlägigen Plug-Ins auch nutzen zu können. In diesem Fall ist das Cookie unbedingt erforderlich, um den Dienst zur Verfügung zu stellen, so dass die zweite Ausnahme Anwendung findet. Die Lebensspanne des Cookies solle aber enden, wenn der Nutzer sich von dem sozialen Netzwerk auslogge oder den Browser schließe.

Bei Nicht-Mitgliedern seien die Cookies hingegen von keinem Nutzen, so dass die Ausnahme in diesem Fall keine Anwendung finde. Dies gelte ebenfalls für Mitglieder, die sich ausgeloggt haben, da sie dann nicht mehr damit rechnen, noch mit dem sozialen Netzwerk verbunden zu sein.

Zur Startseite