Auf das Geräusche-Wiedergeben kommt es an

Neues Urteil – ein PC ist kein Radio

29.10.2009

Gerichte entscheiden widersprüchlich

Klarmann betont, dass diese Entscheidung im Widerspruch zu einigen anderen Entscheidungen steht, die davon ausgehen, dass es für den Eintritt der Gebührenpflicht ausreicht, dass mit einem PC auch Rundfunksendungen empfangen werden können.

Klarmann empfiehlt, den weiteren Verlauf zu beachten und ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Jens Klarmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und DASV-Landesregionalleiter "Schleswig-Holstein", c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 974300, E-Mail: j.klarmann@pani-c.de, Internet: www.pani-c.de und www.mittelstands-anwaelte.de

Zur Startseite