Wachstum finanzieren
Mit maximal vier Millionen Euro fällt der Höchstbetrag beim Unternehmerkapital (Kapital für Arbeit und Investitionen) deutlich üppiger aus für Unternehmen, die bereits fünf und mehr Jahre am Markt sind. Eine Hälfte der Darlehenssumme ist dabei jeweils eine Nachrangtranche (ohne Sicherheiten), die andere Hälfte eine banküblich abzusichernde Fremdmitteltranche.
Baustein 3 sieht eine Laufzeit von zehn Jahren vor, nach sieben setzt die Tilgung ein. Während der Zinssatz in Baustein 1 für alle Kreditnehmer gleich hoch ist, richtet sich bei den beiden folgenden Bausteinen die Höhe des Zinssatzes nach der Bonität und - bezogen auf die Fremdmitteltranche - nach den Sicherheiten.
Und je besser die Bonität eines Schuldners ist und je werthaltiger zudem seine Sicherheiten sind, desto niedriger ist auch der Zinssatz.
2. Das ERP-Innovationsprogramm
In Anlehnung an die Produktstruktur des Unternehmerkapitals (Baustein 3) wurde für innovative Unternehmen und Freiberufler das ERP-Innovationsprogramm konzipiert. Das Finanzierungspaket besteht auch hier wiederum aus einer Fremdkapital- und einer Nachrangtranche, die aus dem ERP-Sondervermögen günstig finanziert und aus Mitteln des Bundes noch zusätzlich verbilligt
werden. Das Programm zielt nicht auf technologische Weltneuheiten; es geht vielmehr um handfeste Produkt- und Prozessinnovationen beim etablierten Mittelstand. Es geht also um Vorhaben, die für das Unternehmen selbst neuartig sind und deren innovativer Kern von ihm selbst stammt. Neben der Forschungsund
Entwicklungsphase wird auch die Markteinführung gefördert. Das Programm eignet sich also bestens zur Finanzierung so genannter "weicher" Investitionen, die bei der Innovation anfallen, wie z. B. Personalkosten.
3. Der ERP-Startfonds
Bei der Umsetzung von Hightech-Lösungen haben es mittelständische Unternehmen schwer. Nur sehr begrenzt können sie die Umsetzung ihrer Ideen in Technologien und Dienstleistungen aus eigenen Mitteln finanzieren. Hilfe leisten kann dann der ERP-Startfonds der KfW Mittelstandsbank. Bis Ende 2009 steht der ERP-Startfonds für Beteiligungen offen. Der Fonds investiert ausschließlich in kleine Technologieunternehmen, deren Unternehmensgründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf. Bei schon mit dem Vorgängerprogramm BTU finanzierten Unternehmen gilt eine andere Regelung. In diesem
Fall muss die Erstzusage weniger als fünf Jahre zurückliegen. Außerdem muss das interessierte Unternehmen weitere Bedingungen erfüllen. Der Betrieb muss den Sitz in Deutschland haben - deutsche Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen sind jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Des Weiteren setzt die KfW voraus, dass zum Zeitpunkt des Finanzierungsantrages mindestens ein Viertel der Gesellschaftsanteile von den Gründern und weniger als die Hälfte von einem einzelnen Investor gehalten werden. Sind diese Bedingungen erfüllt, muss das Unternehmen einen Leadinvestor ins Boot holen. Nur dann kann sich der ERP-Startfonds als Co-Investor beteiligen, und zwar in bis zu gleicher Höhe und zu den gleichen Konditionen wie der Leadinvestor. Aus dem ERP-Startfonds erhält das Unternehmen maximal drei Millionen Euro, die in jedem Fall hälftig in zwei Finanzierungsrunden ausgezahlt werden. Unbedingt zu beachten ist: Ein Engagement ist nur möglich, wenn der Antrag noch vor dem Abschluss eines Beteiligungsvertrages zwischen Leadinvestor und Unternehmen bei der KfW Mittelstandsbank eingereicht wird.
Der private Venture Capitalist ist nicht nur Geldgeber, sondern auch für die Managementberatung des Unternehmens und für die Überwachung der plangemäßen Entwicklung zuständig. Dafür erhält der Leadinvestor von der KfW Mittelstandsbank eine Vergütung. Wie lange der ERP-Startfonds die Beteiligung als Co-Investor an den Technologieunternehmen hält, hängt von den Absichten der Leadinvestoren ab - optimal geht die KfW das Investment gemeinsam mit dem Leadinvestor ein und beendet es auch gemeinsam mit ihm.