Berechnung des Kinderunterhalts

Neue Düsseldorfer Tabelle seit 1. Januar

03.02.2009

Erhöhung des Kindesunterhalts für Kinder und Jugendliche der 3. Altersgruppe und volljährige Kinder

Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren - bis zum 18. Geburtstag - steigen die Unterhaltszahlungen um 7,00 bis 15,00 Euro und für volljährige Kinder ab 18 Jahren sogar um 14,00 bis 29,00 Euro monatlich. Die deutliche Steigerung der Sätze der Düsseldorfer Tabelle bei den älteren Kindern ist - so der Koordinator der Tabelle und Richter am OLG Düsseldorf Jürgen Soyka - darauf zurückzuführen, dass bei der im vergangenen Jahr geltenden Übergangsregelung die höheren Altersgruppen tendenziell eher benachteiligt worden sind.

Die nächste Überarbeitung der Düsseldorfer Tabelle ist für Januar 2011 geplant. (oe)

Quelle: www.haufe.de/recht

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