Tücken beim Online-Banking

Neue Betrugswelle verunsichert Kunden



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Wer haftet für den entstandenen Schaden?

Laut den Arag-Experten gilt der Grundsatz: Haben Bankkunden keinen Auftrag für eine Überweisung erteilt, muss das jeweilige Institut für die Schäden durch illegale Abbuchungen haften. Bankkunden müssen den Schaden allerdings selbst tragen, wenn sie leichtfertig mit ihren TAN umgehen.

Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem grundsätzlichen Urteil. Ein Rentner verlor 5.000 Euro, weil er auf eine angebliche Aufforderung seiner Bank hereingefallen war und zehn Transaktionsnummern weitergab. Die Bank hatte zwar vor solchen Fallen gewarnt und ihren Kunden mitgeteilt, dass sie niemals die Herausgabe mehrerer Geheimzahlen verlange. Der Rentner folgte jedoch der Aufforderung. Daraufhin wurden 5.000 Euro von seinem Konto auf eine griechische Bank überwiesen, die Empfänger konnten nicht ermittelt werden.

Der Rentner verlangte von der Bank das Geld zurück - umsonst: Bank und Gerichte sahen den Kunden in der Verantwortung, der auf seinem Schaden sitzen blieb (BGH, Az: XI ZR 96/11).

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