Bessere Informationen für die Aufsicht
Um mehr Transparenz zu schaffen und mögliche Risikopotenziale besser erkennen zu können, werden neue Meldepflichten eingeführt. Vorgesehen ist unter anderem die Pflicht zur regelmäßigen Meldung der Leverage Ratio (= Verhältnis von Eigenkapital zu den ungewichteten Bilanzaktiva). Auch Risikokonzentrationen bei Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen sowie Versicherungsgruppen müssen angezeigt werden. Eine solche Informationspflicht besteht gilt künftig auch für Versicherungsverbriefungen. Damit sollen Risiken, insbesondere bei Verbriefungen über Zweckgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat rechtzeitig begegnet werden.
Höhere fachliche Anforderungen an Kontrollgremien
Die BaFin soll das Recht erhalten, Mitglieder der Kontrollgremien von Banken und Versicherungen abzuberufen, wenn diese fachlich ungeeignet oder unzuverlässig sind. Auch soll die Zahl der Mandate für Geschäftsleiter und Mitglieder von Kontrollgremien begrenzt werden, um eine verantwortliche Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen." (oe)
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen Nr. 13/2009