Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand
Übersteigen die Reparatur- und Modernisierungskosten in den ersten drei Jahren nach dem Immobilienkauf 15 Prozent des Gebäudekaufpreises, können die Kosten nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht mehr als Werbungskosten in voller Höhe geltend gemacht werden. Die Kosten sind dann als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand auf die steuerliche Nutzungsdauer des Gebäudes zu verteilen und mit der Altbausubstanz abzuschreiben.
"Bei einem fremdfinanzierten Immobilienerwerb ist die Vereinbarung eines Disagios steuerlich attraktiv", erläutert SH+C-Steuerberater Winkler. Abzugsfähig ist dabei ein marktübliches Disagio wie beispielsweise fünf Prozent der Darlehenssumme bei einem Darlehen mit fünfjähriger Zinsbindung. Das Disagio ist im Jahr der Darlehensauszahlung sofort in vollem Umfang abzugsfähig und mindert so die steuerlichen Einkünfte des Investors.
Weitere Steuergestaltungen sind laut Winkler bei Angehörigenmietverträgen möglich. Wenn diese fremdüblich vollzogen werden und eine Miete in Höhe von mindestens 75 % der ortsüblichen Miete vereinbart ist, können die Werbungskosten durch den Vermieter in voller Höhe geltend gemacht werden. Insgesamt sieht Steuerexperte Winkler Immobilien als inflationssichere Wertanlage, die durch steuerliche Absetzmöglichkeiten zusätzlich attraktiv sind. (oe)
Quelle: Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH, Regensburg, www.shc.de