Steuerbereinigungsgesetz

Mit Grundstück verspekuliert – was nun?

12.11.2009

Steuerbürger muss auf anzuwendendes Recht vertrauen können

Der Anspruch aus dem Steuerverhältnis entstehe, sobald der Kaufvertrag geschlossen worden sei. In diesem Zeitpunkt stehe unabänderlich fest, ob der Tatbestand des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfüllt sei, welche Wertschöpfungen aus dem Verkauf der Einkommensteuer unterliegen und in die Bemessung der später festgesetzten Steuer eingehen. Der Steuerbürger müsse darauf vertrauen können, dass das für ihn anzuwendende Recht nicht durch eine später beschlossene Gesetzesänderung mit zeitlicher Rückwirkung zu seinen Lasten geändert werde. Der Kläger habe beim Verkauf des Grundstückes im Februar 1999 nicht damit rechnen können, dass der Gesetzgeber im Dezember des Jahres eine Regelung schaffe, nach der er nunmehr auch auf den Gewinn aus dem Verkauf des erst teilfertigen Gebäudes Steuern zahlen müsse.

Passau empfiehlt, den Ausgang des Verfahrens zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband (www.duv-verband.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Jörg Passau, Steuerberater und Vizepräsident sowie geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 9743010, E-Mail: info@duv-verband.de, Internet: www.duv-verband.de

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