Kein Stopp durch Gericht

Metro-Aufteilung kann weitergehen



Matthias Hell ist Experte in Sachen E-Commerce und Retail sowie  Buchautor. Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge in renommierten Handelsmagazinen und E-Commerce-Blogs. Zuletzt erschien seine Buchveröffentlichung "Local Heroes 2.0 – Neues von den digitalen Vorreitern im Einzelhandel".
Das OLG Düsseldorf hat eine erste Entscheidung zu den u.a. von Media-Markt-Gründer Kellerhals angestrengten Klagen gegen die Metro-Aufteilung getroffen: Demzufolge kann der Aufspaltungsprozess weitergehen, doch bleibt ein Rest Unsicherheit bestehen.
In der Metro-Zentrale in Düsseldorf herrscht Erleichterung über die erste Gerichtsentscheidung zur Konzernaufteilung.
In der Metro-Zentrale in Düsseldorf herrscht Erleichterung über die erste Gerichtsentscheidung zur Konzernaufteilung.
Foto: Metro Group

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine erste Entscheidung über die u.a. von Media-Markt-Gründer Erich Kellerhals angestrengten Anfechtungsklagen gegen die Aufteilung der bisherigen Metro Group in Ceconomy und Metro AG getroffen. Demzufolge stehen die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen dem Vollzug der Spaltung nicht entgegen. In Bezug auf die ebenfalls erhobenen Feststellungsklagen hinsichtlich des Spaltungsvertrags hat das Gericht allerdings den Antrag der Metro AG auf Freigabe nach derzeitiger Gesetzeslage als nicht statthaft angesehen. Da die Feststellungsklagen allerdings die Umsetzung der Konzernaufteilung nicht hindern, weil sie keine so genannte Registersperre auslösen, kann die Metro Group die Aufteilung somit allerdings weiter vorantreiben. Der Handelskonzern hofft nun, die Aufteilung wie geplant Mitte Juli vollziehen zu können. Dabei sollen ein Großhandels- und Lebensmittelspezialist mit der Unternehmensmarke Metro und ein auf Consumer Electronics ausgerichtetes Unternehmen mit der Unternehmensmarke Ceconomy entstehen.

"Wir haben mit der Freigabeentscheidung in Bezug auf die Beschlussmängelklagen durch das Gericht einen wichtigen Meilenstein erreicht", erklärt Metro-Chef Olaf Koch. "Der Beschluss des Gerichts ist ganz klar im Sinne der überwältigenden Mehrheit unserer Aktionäre, die sich auf der Hauptversammlung für die Spaltung ausgesprochen haben. Wir haben in den vergangenen Wochen weiter konsequent an der Umsetzung der Aufteilung gearbeitet und sind nun auf der Zielgeraden. Die Spaltung kann dann wie von Anfang an geplant Mitte des Jahres wirksam werden. Wir erwarten den Börsengang der künftigen Metro AG Mitte Juli."

Kellerhals sieht weiterhin Erfolgschance für Klage

Einige wenige Aktionäre, darunter der Erich Kellerhals gehörende Media-Saturn-Minderheitsgesellschafter Convergenta, hatten im Nachgang zur Hauptversammlung im Februar 2017 gegen die auf dem Aktionärstreffen gefassten Beschlüsse geklagt. In der Folge hat die Metro AG beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein sogenanntes Freigabeverfahren angestrengt, um trotz der anhängigen Klagen die Spaltung ins Handelsregister eintragen und die künftige Metro AG an die Börse bringen zu können.

Kellerhals reagierte auf seiner Webseite trotzig gegen die Entscheidung aus Düsseldorf: Auch wenn das Gericht keinen Stopp der Metro-Aufteilung beschlossen habe, bestünde weiterhin eine fünfzigprozentige Erfolgschance für die Anfechtungsklagen. Weiter schreibt Kellerhals: "Die Metro AG versucht, über die besten Juristen alles zu lösen. Auch wenn man gewinnt, ist man meist der Verlierer. In einer gemeinsamen Gesellschaft müssen alle die Entscheidungen mittragen, ansonsten wird das Unternehmen Schaden erleiden. Gerichte zu vermeiden und gemeinsam Lösungen suchen, wäre viel erfolgreicher und kostengünstiger."

Die Metro Group bekräftigt unterdessen, dass ihrer Auffassung nach die anhängigen Beschlussmängelklagen der Eintragung der Spaltung im Handelsregister und damit ihrem Wirksamwerden nicht entgegenstehen. Nach der Entscheidung werde die Metro Group deshalb die Eintragung der Spaltung im Handelsregister veranlassen und zeitnah den Börsenzulassungsprospekt für die künftige Metro AG veröffentlichen. (mh)

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