Beratung vor Markenanmeldung ratsam
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich bei neu entwickelten Marken, spätestens vor der Markenanmeldung und der erstmaligen Verwendung der neuen Marke im Geschäftsverkehr stets mit einem fachlich spezialisierten Rechtsanwalt zusammenzuarbeiten, um kostenintensive Abmahnungen und Schadenersatzforderungen zu vermeiden.
In diesem Zusammenhang wird u.a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de) verwiesen.
Weitere Informationen und Kontakt:
Mathias Zimmer-Goertz, Rechtsanwalt, c/o Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Uerdinger Straße 90, 40474 Düsseldorf, Tel.: 0211 518989-129, E-Mail: mathias.zimmer-goertz@bblaw.com, Internet: www.beitenburkhardt.com