Seit Jahren suchen findige Rechtsanwälte im Auftrag ihrer Mandanten nach Schwachstellen bei Mitbewerbern und kassieren mit wenig Aufwand große Summen. Dabei geht es oft um Details, wie im Beispiel der jetzt gestoppten Abmahnwelle: Die beanstandeten Onlineshops hatten bei den Einzelpreisen nicht in unmittelbarer Nähe auf die enthaltene Umsatzsteuer und zusätzliche Versandkosten hingewiesen. Das Landgericht Bielefeld äußerte nun ernsthafte Zweifel, ob dies ein ausreichender Abmahngrund sei. Hinsichtlich der strittigen Rechtsfrage wird laut Trusted Shops beim BGH ein Revisionsverfahren geführt (Az: I ZR 143/04).
Das ergangene Urteil kann allen Onlineshops dennoch Mut machen, sich auch künftig gegen Serienabmahnungen aktiv zur Wehr zu setzen. "Jetzt können vielleicht sogar diejenigen Shops, die voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnet haben, ihr Geld zurückbekommen", sagt Carsten Föhlisch, Justiziar bei Trusted Shops.