Viele Unternehmen sind betroffen

Künstlersozialabgabe – nichts bleibt verborgen

12.03.2013

Tipp der WWS:

Viele KSK-Abgaben lassen sich deutlich reduzieren oder sogar vermeiden. Bei Auftragsvergabe und Vertragsgestaltung sind abgabepflichtige und sonstige Leistungen zu trennen. Eine sorgfältige Auftragsdokumentation mit detaillierten Leistungsbeschreibungen dient der Beweisvorsorge. Gegebenenfalls sollten Unternehmen die direkte Beauftragung von freischaffenden Kreativen auf den Prüfstand stellen. Denn: Werden Aufträge an Dienstleister mit der Rechtsform einer GmbH, KG, GmbH & Co. KG oder AG vergeben, fällt grundsätzlich keine Sozialabgabe an. Auch die Zusammenarbeit mit professionellen Verwertern wie Künstleragenturen oder Galeristen entbindet Unternehmen von Zahlungen an die KSK. (oe)

Der Autor Dr. Ulrich Viefers ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH, www.wws-gruppe.de

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