Nach Vorwurf auf Kaffeekasse folgt Unterschlagung
"Laut Bürgerlichem Gesetzbuch, Paragraph 626, Absatz 2 muss der Kündigende Mitarbeitern auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen", erklärt Bleicher. Die Gekündigte Andrea Z. vermutet als wahren Grund für die Entlassung die Finanzschieflage der Stadt. So soll der Geschäftsführer der Freizeitbetriebe Worms nur kurz vor der Kündigung bei einer Betriebsversammlung über die schlechte Finanzen der Stadt gesprochen haben. Der zweimal vor dem Arbeitsgericht Mainz behandelte Fall scheint nicht beendet. Den Vorschlag des Gerichts einer Umwandlung der Kündigung in eine Abmahnung lehnte die Stadt indes ab.
Obwohl der Bürgermeister auf der Internetseite des Rathauses von "aufgeheizter Stimmung" spricht und zu beschwichtigen versucht, weiten sich die Vorwürfe gegen die Mitarbeiterinnen aus. Obwohl die Frauen die Kündigung bereits im August 2009 erhielten, erstattete die Stadt erst zwei Monate später Strafanzeige. Nun legt man den Damen "Fundsachenunterschlagung" zur Last und spricht dabei von Geldbörsen, Schmuck, Uhren und Handys, die aus dem Tresor des Bads verschwunden seien. Inzwischen musste Kassiererin Karin N. zum Polizeirevier, wo Fingerabdrücke abgenommen wurden. Ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, ist fraglich. (pte/rw)