Fazit
Ein generelles Verbot der Benutzung von Kopfhörern besteht - im Gegensatz etwa zum umfassenden Nutzungsverbot für Mobiltelefone - nicht. Im Hinblick auf die drohenden tatsächlichen und rechtlichen Konsequenzen dürfte jedoch von dem Tragen eines Kopfhörers während des Führens eines Fahrzeugs abzuraten sein.
Quelle: www.arag.de