Tipps fürs Forderungsmanagement

Kampf gegen den Zahlungsverzug

13.09.2012
Warum sich vor allem kleine und mittlere Unternehmen auf neue Zahlungsmodalitäten einstellen müssen, sagt Burkhard Raffenberg.
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Zahlungsverzögerungen bereiten der Wirtschaft weiterhin massive Probleme. Vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen leiden unter überlangen Forderungslaufzeiten mit zum Teil ungewissem Zahlungseingang. Schnell entstehen Liquiditätsengpässe, die die Wettbewerbsfähigkeit deutlich einschränken. In einigen Fällen steht sogar die unternehmerische Existenz der Gläubiger auf dem Spiel.

Eine EU-Richtlinie (2001/7/EU) soll willkürlichen Zahlungsverzögerungen im Geschäftsverkehr einen Riegel vorschieben. Während sich Gläubiger über einen tendenziell schnelleren Zahlungseingang freuen können, müssen sich viele Schuldner auf kürzere Zahlungsfristen einstellen. Der deutsche Gesetzgeber muss die EU-Richtlinie bis spätestens 16. März 2013 in nationales Recht umsetzen. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf weitreichende Änderungen einstellen und die notwendigen vertraglichen und organisatorischen Anpassungen in die Wege leiten. Die Gesetzesänderungen betreffen sowohl Lieferanten als auch Auftraggeber im B2B-Bereich.

Die Neuregelungen stärken die Rechtsposition von Lieferanten. Sie sind künftig besser vor unvorteilhaften Zahlungsmodalitäten geschützt und können Außenstände effizienter einholen. Lieferanten können bei Vertragsschluss auf angemessene und zulässige Zahlungsziele pochen. Gegen grob nachteilige Vertragsklauseln oder Praktiken lässt sich mittels Unterlassungsklage vorgehen." Das neue Gesetz erweitert dazu den rechtlichen Handlungsspielraum von Unternehmensverbänden, um im Namen ihrer Mitglieder intervenieren zu können. Darüber hinaus lassen sich durch die Anhebung der Verzugszinsen und den Anspruch auf pauschale Beitreibungskosten offene Forderungen leichter realisieren.

Schon jetzt verbessert sich die Verhandlungsposition vieler Rechnungssteller. Große Auftraggeber können zukünftig schwieriger die Zahlungsbedingungen diktieren und unverhältnismäßig lange Zahlungsziele zur Bedingung für die Auftragsvergabe machen. Lieferanten sollten neue Zahlungsvereinbarungen genau unter die Lupe nehmen. Gerade bei Großaufträgen oder Dauerschuldverträgen ist im Zweifelsfall vorab rechtlicher Rat einzuholen.

Das neue Gesetz erleichtert das Forderungsmanagement, bietet aber keinen Rundum-Schutz. Das Gesetz kann nicht verhindern, dass Zahlungsverzögerungen eintreten. Es erhöht aber für Schuldner den Anreiz, offene Forderungen fristgerecht zu begleichen." Ratenzahlungsvereinbarungen und Verträge mit Verbrauchern sind grundsätzlich ausgenommen.

Auch im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr ist Vorsicht geboten. Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie in den Mitgliedsstaaten ist unterschiedlich weit fortgeschritten. Bis zur EU-weiten Umsetzung ist darauf zu achten, welches Recht zwischen den Vertragsparteien anwendbar ist. Gläubiger sollten sich im Zweifelsfall durch einzelvertragliche Vereinbarungen absichern. Zu beachten sind insbesondere abweichende gesetzliche Möglichkeiten zur Einholung von Forderungen.

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