Andere finanzielle Mittel als Polster
Vor diesem Hintergrund mahnt Gieseler, vorzeitige Hausübertragungen nur bei noch vorhandenen, anderen finanziellen, Mitteln vorzunehmen und sich insbesondere vor jeder geplanten Maßnahme ausreichend rechtlich beraten zu lassen, wobei er u. a. auch auf die bundesweit mehr als 700 auf Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Scheidungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater der Dansef Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. (www.dansef.de) verweist. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Dr. Norbert Gieseler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, für Steuerrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht und Dansef-Vize-Präsident, c/o Meinhardt, Gieseler & Partner, Rathenauplatz 4-8, 90489 Nürnberg, Tel.: 0911 580560-0, E-Mail: kanzlei@mgup.de, Internet: www.mgup-kanzlei.de