Internetnutzung am Arbeitsplatz - Teil II

20.12.2005

Verdachtsmomente ausräumen

Bei einem begründeten Missbrauchsverdacht der Internet- und E-Mail-Nutzung kann ein entsprechendes Prozedere niedergelegt werden. Beispielsweise kann geregelt werden, dass erst einmal ein Gespräch mit dem Betroffenen geführt wird. Können dann Verdachtsmomente nicht ausgeräumt werden, kann beispielsweise vereinbart werden, dass ein Vertreter der Geschäftsleitung und ein Vertreter des Betriebsrates die Verbindungs- und Inhaltsdaten auswerten, soweit dies zur Klärung der Vorwürfe erforderlich ist.

Steckbrief des Autors: Johannes Richard

Rechtsanwalt Johannes Richard arbeitet in der Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen in Rostock. Er ist auf Internet- und Online-Recht sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert.

www.internetrecht-rostock.de

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