Hilfe vom Fachmann
10. Kompetente Hilfe holen
Damit der Forderungseinzug nicht zur ‚Schwerstarbeit‘ wird, sollte man sich Hilfe vom Fachmann holen! Wie unter Punkt 7 erwähnt, hat der Schuldner in der Regel die Kosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts oder eines Inkassounternehmens entstehen, als Verzugsschaden zu tragen. Dass Inkassokosten grundsätzlich als Verzugsschaden vom Schuldner zu ersetzen sind, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss v. 07.09.2011 - 1 BvR 1012/11 - noch einmal ausdrücklich herausgestellt.
11. Gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren nötig? Keinen "Alleingang" starten
Ist es trotz aller Mühe und Vorsicht nicht gelungen, außergerichtlich an das ausstehende Geld zu kommen, bleibt der Weg zum Gericht. Ein Alleingang kann hierbei allerdings zu kostspieligen Fehlern führen. Spätestens beim Gang durch den "Gesetzesdschungel" sollte man sich einen Fachmann an die Seite holen. Qualifizierte Ansprechpartner sind da Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte. Diese kennen sich z. B. mit Unternehmensrechtsformen oder auf dem Gebiet der Verjährung bestens aus.
12. Inkassounternehmen als Partner an die Seite holen
Inkassounternehmen beraten Unternehmer auch schon im Vorfeld gern und kompetent. Es muss nicht erst aus einem Kunden ein Schuldner geworden sein, bevor man die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch nehmen kann. Die umfassende Beratung durch ein Inkassounternehmen kann helfen, das Forderungsausfallrisiko zu verringern und/oder die Buchhaltung, das Forderungsmanagement zu optimieren. (oe)
Die Bremer Inkasso GmbH bietet ihren Kunden kompetente Beratung und juristische Unterstützung im Bereich des Forderungseinzugs.
www.bremer-inkasso.de