Info für Händler: Elektronische Ausschreibung bei öffentlichen Aufträgen bald Pflicht

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.

Rund ein Drittel der Bundesbürger nutzt allerdings laut Angaben des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) die Online-Angebote von Behörden. Vor allem würden Dokumente heruntergeladen und Formulare auf einer Webseite ausgefüllt. Im vergangenen Jahr erledigten den Angaben zufolge 32 Prozent der 16- bis 74-Jährigen einen Teil ihrer Behördengänge im Internet. Damit verdoppelte sich im Vergleich zu 2002 die Quote.

"Immer noch wird eGovernment überwiegend als Elektronifizierung und Digitalisierung der Verwaltung betrachtet, leider zu selten als Wachstumstreiber und Instrument zur Modernisierung des Staates", sagt Axel Schnell, Chief Operating Officer des auf Konvergenzlösungen spezialisierten ITK-Systemintegrators NextiraOne. Auch er sieht enormes Einsparpotenzial. "Durch die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge konnten beispielsweise in Italien im Jahr 2003 3,2 Milliarden Euro eingespart werden", so Schnell.

Bei uneingeschränkter EU-weiter Einführung der elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge rechnen Experten mit Einsparungen von bis zu 80 Milliarden Euro. Im EU-Vergleich liegt Deutschland laut Bitkom-Angaben im Mittelfeld. Vorreiter seien die Benelux-Staaten und Skandinavien. Schweden und die Niederlande kamen 2006 auf eine Nutzungsquote der eGovernment-Angebote von 52 Prozent; Finnland erreichte 47 Prozent.

Alle drei Länder hätten in den vergangenen Jahren ihre elektronischen Bürgerdienste erheblich ausgebaut. Deutschland habe noch Nachholbedarf. Der Verband bemängelte, dass zu viele Ämter sich auf ihren Homepages auf das Herunterladen von Dokumenten beschränkten. Diese müssten dann ausgefüllt und per Post zurückgesandt werden. (pte/cm)

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