Vermietungsabsicht überzeugend nachweisen

Immobilienaufwendungen als Werbungskosten

18.09.2012

Tipp der WWS:

Bei einem längerem Leerstand sind auch die eigenen Prämissen für die Vermietung zu überdenken. So sollten Vermieter gegebenenfalls Mietinteressenten berücksichtigen, die bislang als ungeeignet abgelehnt wurden. Auch die Miethöhe ist zu hinterfragen und eventuell unter der ortsüblichen Miete anzusetzen. Unter Umständen erschließt auch die (Teil-) Möblierung einer Wohnung einen neuen Interessentenkreis. In jedem Fall muss die Immobilie in einem vermietbaren Zustand sein. Andernfalls sollten Vermieter die Immobilie mit geeigneten Umbaumaßnahmen an die Marktanforderungen anpassen. Die Aufwendungen hierfür gelten prinzipiell als Werbungskosten.

Erhöhte Vorsicht ist bei Renovierungsarbeiten geboten, die nach einer Vermietung und vor einer anschließenden Selbstnutzung oder Veräußerung der Immobilie erfolgen. In diesem Fall muss der Immobilienbesitzer eine nachhaltige und ernsthafte Vermietungsabsicht nachweisen, die erst nach Abschluss der Arbeiten aufgegeben wurde.

Grundsätzlich sollten Immobilienbesitzer alle Vermietungsbemühungen sorgfältig dokumentieren und frühzeitig Nachweise sammeln. So lassen sich viele Verdachtsmomente der Finanzbehörden ausräumen und attraktive Steuervorteile sichern. (oe)
Der Autor Thomas Heidberg ist Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH in Mönchengladbach (www.wws-gruppe.de).

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