Partner, Kundenkreis, Gewährleistung
Vor der Rückführung in den Handel bespielen die Experten die Rechner in Absprache mit dem Kunden mit Betriebssystem und Anwendersoftware. "Wichtig ist, dass man bei der eingesetzten Software lizenzrechtlich auf der sicheren Seite ist", betont Michael Bleicher. Seinen Kunden und Partnern bietet er Notebooks und PCs mit vollständig vorinstalliertem Windows-Betriebssystem an – sei es nun das im Markt etablierte Windows 7, das vergleichsweise neue Windows 8 oder ein Serversystem.
Möglich ist dies, da bb-net media seit Sommer 2012 offizieller Microsoft Authorized Refurbisher (MAR) für Business Computer ist. Diese Art von Partnerschaft mit dem Softwaregiganten haben weltweit nur 75 "handverlesene" Refurbishing-Unternehmen. "Leider gibt es in unserer Branche keine verbindlichen Standards für aufbereitete Gebrauchtsoftware. Deshalb ist es für uns quasi eine Auszeichnung, dass Microsoft uns nach einer intensiven Qualitäts- und Prozessbegutachtung zum MAR zertifiziert hat", freut sich Michael Bleicher. "Für unsere Kunden ist dies eine zusätzliche Sicherheit, dass unsere gebrauchten Systeme lizenzrechtlich vollkommen korrekt sind."
Ein weiter b2b-Kundenkreis
Bb-net media ist seit 16 Jahren auf dem Markt und beliefert Geschäftskunden im In- und Ausland. Zu den Abnehmern zählen Einzel-, Fach- und Internethändler sowie Distributoren. Direktkäufer der Hardware im zweiten Lebenszyklus sind kleine und mittelständische Unternehmen, Systemhäuser, Bildungseinrichtungen und Behörden. Über große E-Tailer und Retailer im Kundenportfolio des Spezialanbieters werden auch Endverbraucher erreicht.
Die Kunden erhalten die wiederaufbereiteten Computer, Notebooks und Bildschirme in eigens gestalteten, stabilen Verpackungskartons. Bleicher: "Neben dem Preis ist der optische Eindruck des Artikels für die meisten Konsumenten kaufentscheidend. Unsere hochwertige Verpackungslösung wertet die Produkte nochmals auf."
Gewährleistung garantiert
Ein weiterer wichtiger Punkt im Refurbishing-Geschäft ist die Gewährleistungsfrage. Da die Geräte in den meisten Fällen älter als zwei Jahre sind, sind sie nicht mehr durch die Herstellergarantie abgedeckt. "Das stellt beim Endkundengeschäft eine große Hürde dar", sagt Michael Bleicher. "Nicht jeder Händler kann das Risiko der Gewähr selbst tragen und gleichzeitig die Kapazitäten für eine kundenorientierte Rücknahme bereitstellen. Neben der gesetzlichen Verpflichtung, beim Verkauf an den Endkunden mindestens ein Jahr Gewähr zu leisten, handelt es sich dabei auch um ein ausschlaggebendes Verkaufsargument."
Sein Unternehmen bietet hierzu unter dem Namen care4edv zu jedem Gerät aus dem Erste-Wahl-Refurbishment eine kostenfreie Gewährleistung von zwölf Monaten an, das die Händler an ihre Kunden weitergeben. Im Garantiefall wendet sich der Nutzer direkt an das care4edv-Kundencenter. Die Abwicklung erfolgt ohne weiteres Eingreifen des Händlers. (tö)
Autor dieses Beitrags ist Helmuth Ziegler vom
Redaktionsbüro Ziegler
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