Was tun gegen eine Sperrung?
Zuerst einmal sollte man bewusst darauf achten, dass es nicht zu dieser Situation kommt. Dies gilt umso mehr, wenn ein Account mit vielen positiven Bewertungen über lange Jahre mühsam aufgebaut wurde. Ist der Ernstfall eingetreten, bietet es sich an, mit Ebay in Kontakt zu treten, um die Angelegenheit zu klären. Die praktische Erfahrung zeigt aber, dass nicht nur die Kontaktaufnahme, sondern auch die Bereitschaft von Ebay, an einer Klärung der Situation mitzuwirken, eher begrenzt ist.
Gerade wenn eine Existenzbedrohung im Raum steht, sollte der gerichtliche Weg beschritten werden. Im Wege einer so genannten einstweiligen Verfügung kann vor Gericht erreicht werden, dass Ebay verpflichtet wird, eine Mitgliedschaft wieder freizugeben. Voraussetzung ist natürlich, dass die Sperrung von Ebay unberechtigt ist. Eine einstweilige Verfügung ist jedoch nur möglich, wenn eine Eilbedürftigkeit gegeben ist. Dies dürfte regelmäßig dann der Fall sein, wenn mit der Mitgliedssperrung eine Existenzbedrohung einhergeht. Ansonsten bleibt nur der normale Klageweg, der sich eine Zeit lang hinziehen kann.
Die Neuanmeldung einer Mitgliedschaft bei Ebay durch Ehepartner oder andere Angehörige ist im Übrigen keine besonders gute Alternative. Sind beispielsweise die Adressdaten oder die Bankdaten ähnlich, wird auch dieses Mitglied schnell wieder gesperrt, sodass eine gründliche Klärung der ausgesprochenen Sperrung notwendig ist.