GmbH für mittelständische Unternehmen nicht immer günstig

Diplom-Finanzwirt, Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht bei der WW+KN Krinninger Neubert Steuerberater- Rechtsanwaltspartnerschaft, Einsteinstr. 28, 82024 Taufkirchen/Ottobrunn bei München

In der Praxis zeigt sich, dass die GmbH besonders für ertragstarke Unternehmen, bei denen ein Großteil der Gewinne im Unternehmen verbleibt, aufgrund der nur fünfundzwanzigprozentigen Körperschaftsteuerbelastung liquiditätsmäßig sehr günstig ist und darüber hinaus aufgrund der Regelungen des "Halbeinkünfteverfahrens" dem Veräußerer bei Unternehmensverkäufen Vorteile bietet. Bei der Erbschaftsteuer verkehrt sich dieser Vorteil nach der gegenwärtigen Rechtslage jedoch ins Gegenteil, da Kapitalgesellschaften nach dem sogenannten "Stuttgarter Verfahren" auf Basis der Ertragsverhältnisse bewertet werden, während sich der Wert von Personengesellschaften nach den günstigeren Steuerbilanzwerten richtet.

Deshalb schätzen viele Familienbetriebe die "GmbH & Co. KG", die zudem durch einfachere Entnahmemöglichkeiten immer dann günstiger ist, wenn die Gewinne überwiegend nicht im Unternehmen verbleiben sollen. Denn die im Unterschied zur GmbH einstufige Besteuerung und die gestaffelte Gewerbesteuer-Messzahl sowie die Anrechnung der betrieblichen Gewerbesteuer mit einem fiktiven Satz auf die persönliche Einkommensteuer des Gesellschafters, haben bei den gesunkenen Steuersätzen der letzten Jahre dazu geführt, dass mit einer GmbH & Co KG in vielen Fällen die günstigste Besteuerung für reguläre, in Deutschland verdiente Einkommenszuflüsse erreichbar ist.

Da sich der Gesetzgeber noch immer nicht zu einer rechtsformunabhängigen Unternehmensbesteuerung durchringen konnte, sollte die fortlaufende Überprüfung der Rechtsform heute zum festen Bestandteil des Betriebscontrollings von Familienunternehmen gehören. Insbesondere veränderte Betriebs- oder Steuerverhältnisse und die Planung der Unternehmensnachfolge können den Wechsel der Rechtsform erforderlich machen.

Autor: Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater, Gesellschafter und Geschäftsführer der SH+C Hempe Bumes Winkler GmbH in Regensburg. Kontakt und weitere Informationen: SH+C Hempe Bumes Winkler GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofstraße 1, 93047 Regensburg, eMail: office-r@shc.de, Tel.: 0941 - 586 13 - 0, Fax: 0941 - 586 13 - 199 (mf)

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